Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Andernach
Gegenstand der Vergabe ist die Vergabe der Betriebsführung und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in Andernach. Der bisherige Betriebsführungs- und Instandhaltungsvertrag ist beendet.
Mit dem aktuellen Betriebsführer besteht eine Interimslösung bis zur Beendigung dieses Vergabeverfahrens.
Bieter haben sich darauf einzustellen, dass sich noch 20 Straßenbeleuchtungs-Schaltstellen und -Zähler in Mittelspannungsanlagen des örtlichen Verteilnetzbetreibers Stadtwerke Ander-nach Energie GmbH (SWA-E) befinden. Zugang sowie Arbeiten in diesen Schaltstellen sind ausschließlich in Begleitung von Mitarbeitern der SWA-E möglich. Für die grundsätzliche Zu-gangsberechtigung müssen die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter zunächst sämtliche Voraussetzungen einer "Elektrofachkraft" (hier insbesondere: einschlägiger Ausbildungsberuf mit Kenntnissen und Erfahrungen) erfüllen. SWA-E behält sich vor, entsprechende Nachweise (zum Beispiel Gesellenbrief, Fortbildungsnachweise) anzufordern.
Derzeit gibt es in der Stadt Andernach ca. 4.500 Leuchtstellen. Mit Vertragsbeginn werden nur noch wenige Leuchten (vorwiegend Seilleuchten) keine LED-Leuchten sein.
Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 48 Monate. Eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um je 24 Monate wird zugelassen.
Weitere Einzelheiten finden sich in den weiteren Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung.
Eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um je 24 Monate wird zugelassen.
Diese Auftragsvergabe eignet sich auch für mittlere Unternehmen (KMU)
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne zuvor verhandelt zu haben, auf ein Angebot zu erteilen. Insoweit werden die geeigneten Bewerber zur Abgabe verbindlicher Erstangebote aufgefordert.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf,die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. 2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Klarstellung zu obiger Angabe: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.
1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB; ggf: Nachweis der Selbstreinigung.
2. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
3. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
4. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt).
5. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Der Bewerber bzw. zumindest ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft haben sich zu verpflichten, eine Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) vorzulegen und während der Vertragslaufzeit jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre/Kalenderjahre gemäß Formularsammlung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
Eigenerkärung unter Verwendung der Formularsammlung über die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung) auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es ist dabei gefordert, dass über die letzten drei Kalenderjahre (2022 bis 2024) hinweg durchschnittlich ein jährlicher Mindestumsatz von 400.000 EUR netto erzielt wurde.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zur Feststellung des geforderten Mindestumsatzes zusammengerechnet.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirt-schaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung für die Erbringung aller weiteren Vertragsleistungen mit einer Mindesthöhe
- für Personenschäden: 3.000.000,00 EUR;- für Sach- und Vermögensschäden: 300.000,00 EUR ;
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr jeweils mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherungen ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme/n entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung/en einzureichen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Dem Teilnahmeantrag ist eine Referenzliste beizufügen.
Weiterhin:
Es ist eine ausführliche Eigenerklärung über mindestens eine Referenz in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung des Referenzgebers und seiner Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber erbracht hat. Die Vorgabe der Referenz wird erfüllt, wenn eine Betriebsführung in einer Kommune mit etwa 25.000 bis 40.000 Einwohner oder mehr (bzw. 3.500 bis 6.000 Leuchten) nachgewiesen wird. Die Darlegung, dass die Leistungen in Andernach erbracht wurden, genügt den Anforderungen.
Soweit Bewerber keine derartige Referenz im Bereich der Betriebsführung von Straßenbeleuch-tungsanlagen nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Gleichwertig ist eine Referenz, wenn diese Leistung für mehrere Kommunen erbracht wird/wurde. Dabei ist darzulegen, dass und welche Betriebs- und Inhaltshaltungsleistungen erbracht wurden. Ansonsten gilt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht als geeignet.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es ist entsprechend den Vorgaben aus den Formularsammlungen eine Erklärung zur Beschäftigung bzw. zur Einsatzmöglichkeit von Elektrofachkräften (EFK) und von einer Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) vorzulegen.
Es ist eine Erklärung unter Verwendung der Formularsammlung darüber abzugeben, dass dem Bewerber die erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung steht, um die Aufgabenstellung im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).