Lieferung und Montage von Möbeln im Zuge des Neubaus Pflegezentrum Überlingen
Der Neubau des Pflegezentrums umfasst 113 Pflegeplätzen, 15 Tagespflegeplätzen, Produktionsküche und einem Multifunktions- und Aufenthaltsbereich mit Cafeteria. Das Gebäude wird als 5-geschossiger Baukörper ohne Unterkellerung errichtet. Gegenstand des Verfahrens ist die Erstausstattung des Pflegezentrums mit Möbeln.
Die Lieferung/Montage der losen und festen Möblierung kann erst nach Abnahme und Übergabe des Gebäudes an den Auftraggeber erfolgen (voraussichtlich ab Ende Juli 2026). Die Lieferung und Montage haben nach Vorankündigung in einem Zeitraum von 20 Kalendertagen zu erfolgen. Die Vorankündigung des Auftraggebers erfolgt gegenüber dem Auftragnehmer 12 Werktage vor der geforderten Lieferung/Montage.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Preis
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Klarstellung zu obiger Angabe: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.
1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
2. Vorlage aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
3. Vorlage aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
4. Vorlage aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt).
5.. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Nachweis (nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt bzw. Aufforderung zur Angebotsabgabe) über die Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nur soweit für den Bewerber/Bieter Eintragungspflicht besteht)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei ab-geschlossenen Kalenderjahre gemäß Formularsammlung.
Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2023 bis 2025) gesamt: 3.825.000 EUR netto.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
Nachweis einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit den folgenden Mindesthöhen:
- 3,0 Mio. EUR für Personenschäden;- 3,0 Mio. EUR für Sachschäden
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2020 bis Februar 2026 erbrachten und abgeschlossenen vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar ist die Lieferung und Montage von Möbeln in einem ähnlichen oder größerem Umfang gemäß Leistungsbeschreibung.
Maßgeblich ist, ob aus der Referenz entnommen werden kann, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erfüllen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Bestätigung unter Verwendung der Formularsammlung, dass der Bewerber/Bieter über ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der zu übernehmenden Leistungen verfügt.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gem. Formularsammlung vorzulegen.