Der Auftraggeber stellt die folgenden Anforderungen an die technische/berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters.
Die Bewerber müssen belegen, dass sie Fachplanungsleistungen für Projekte in einer ähnlichen Größenordnung und Komplexität erfolgreich erbracht haben. Es werden maximal 5 Referenzen bewertet.
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Neubau/Erweiterung von folgenden Gebäuden: Schulen, Bildungszentrum, Hochschule, Akademie, oder vergleichbare Gebäude mit einer BGF von mindestens 1.500 m2 (eine solche Referenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden)
b) Neubau/Erweiterung von folgenden Gebäuden: Wohnheim/Internat oder vergleichbare Gebäude mit einer BGF von mindestens 2.000 m2 (eine solche Referenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden)
c) Mind. Honorarzone II
d) Mindestens Gebäudeklasse 3 nach LBO
e) Jeweils: Erbrachte Fachplanungsleistungen HLS (§ 55 HOAI) für die Anlagengruppen: 1/2/3; Leistungsphasen 1-8
f) Leistungszeitraum der erbrachten vergleichbaren Leistungen: 2020 - März 2026, d.h. d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein
g) Auftraggeber, der gem. VOB/A oder VOB/A-EU ausschreiben muss
h) Bei mindestens einer Referenz muss es sich um ein gefördertes Projekt handeln.
Wenn der Bewerber eine kombinierte Referenz (Schulbau und Wohnheim/Internat gemäß Buchstabe a und b) einreicht, die jeweils die o.g. Mindestanforderungen erfüllen, insbesondere die jeweiligen BGF mit 1.500m2 und 2.000 m2, sind in der Formularsammlung zwei getrennte Tabellen für die Referenzangaben auszufüllen. Kombinierte Referenz (lit. a und lit. b) zählen als zwei Referenzen.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.
Werden die o.g. Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
---------
Die Anzahl der zum Verfahren zuzulassenden Bieter wird gemäß § 51 Abs. 1 VgV auf 3 begrenzt.
Wenn mehr Teilnehmer als die oben angegebene Bewerberzahl die gestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Rangfolge der Bewerber gemäß dem unten stehenden Punktesystem ermittelt. Berücksichtigt werden nur solche Referenzen, die die oben genannten Mindestanforderungen (siehe IV.5.1 Bewerbungsbedingungen) erfüllen. Es werden maximal 5 Referenzen bei der Bewertung berücksichtigt, die in der Formularsammlung in die dafür vorgesehenen Tabellen eingetragen sind.
Den Bewerbern steht es allerdings frei, weitere Referenzen einzureichen. Für den Fall, dass eine der in den Formularen eingetragene Referenz wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen nicht berücksichtigungsfähig ist, wird der Auftraggeber auch die weiteren Referenzen nach der angegebenen Nummerierung oder der im hochgeladenen Datensatz vorgenommenen Reihenfolge prüfen und die erste berücksichtigungsfähige Referenz in die Bewertung aufnehmen.
Punktesystem:
Nr. 1. Neubau/Erweiterung Schule, Bildungszentrum, Hochschule, Akademie, oder vergleichbare Gebäude > 1.500 m2 BGF: 3 Punkte;
Nr. 2: Neubau/Erweiterung Wohnheim/Internat oder vergleichbare Gebäude > 2.000 m2 BGF: 3 Punkte;
Nr. 3: Neubau/Erweiterung wie Nr. 1 im lfd. Betrieb: 1 Punkt;
Nr. 4: Neubau/Erweiterung wie Nr. 2 im lfd. Betrieb: 1 Punkt;
IIn Kategorie 1 und 2 müssen jeweils mindestens 3 Punkte erreicht werden. Auf die weiteren Mindestanforderungen in (siehe VI.5.1 Bewerbungsbedinungen) wird hingewiesen.
Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Bei Punktegleichstand entscheidet die höchste Summe der BGF der bewerteten Referenzen.