Der Bewerber/Bieter muss nachweisen, dass er Fachplanungsleistungen für Projekte vergleichbarer Art und Komplexität erfolgreich erbracht haben. Es müssen mindestens zwei Referenzen nachgewiesen werden.
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär § 55 HOAI) für die Anlagengruppen 1/2/3 und 7 (§ 53 HOAI), Leistungsphasen 1-8 (ohne LPH 4).
b) Leistungszeitraum: 2020 bis Februar 2026; LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen worden sein.
c) Mindestens Honorarzone II in Anlagengruppe 1-3 und III in Anlagengruppe 7.
d) Neubau von Gebäuden mit Einsatzzentralen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) in vergleichbarer Planungskomplexität mit mindestens 10 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge in geschlossener/n Fahrzeughalle/n beinhalten (auch als Erweiterung einer Bestandssituation möglich)
e) Mindestens eine Referenz muss einen Neubau eines Feuerwehrgebäu-des/Feuerwehrgerätehauses mit Einsatzzentrale und mindestens 10 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge in geschlossener/n Fahrzeughalle/n sowie eine Waschhalle beinhalten (auch als Erweiterung einer Bestandssituation möglich).
Hinweis: Ausnahmsweise kann die Waschhalle auch als gesonderte Referenz oder als Teil einer anderen Referenz nach lit. d) benannt werden.
f) Mindestens eine der genannten Referenzen muss ein Holzbauprojekt gewesen sein.
g) Mindestens eine Referenz muss für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der gemäß VOB/A oder VOB/A-EU ausschreiben muss.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.
Es handelt sich um Mindestvoraussetzungen. Werden diese vom Bewerber/Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen.
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Die Anzahl der zum Verfahren zuzulassenden Bieter wird gemäß § 51 Abs. 1 VgV auf 5 begrenzt.
Wenn mehr Teilnehmer als die oben angegebene Bewerberzahl die gestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Rangfolge der Bewerber gemäß der folgenden Bewertung ermittelt. Berücksichtigt werden nur solche Referenzen, die Mindestanforderungen unter a) - d) (s.o.) erfüllen.
Es werden max. 3 Referenzen bewertet, die in der Formularsammlung in die dafür vorgesehenen Tabellen eingetragen sind.
Gebäudeart: Mehr als 1 Neubau eines Feuerwehrgebäu-des/Feuerwehrgerätehauses mit Einsatzzentrale und mindestens 10 Stellplätzen = pro weitere Referenz jeweils max. 20 Punkte - maximal 40 Punkte;
Stellplatzanzahl in geschlossenen Fahrzeughallen: Mehr als 10 Stellplätze pro Stellplatz 1 Punkt (jeweils max. 10 Punkte) - maximal 30 Punkte;
BGF in m²: Mehr als 1.000 m2 je vollendete 100qm = 1 Zusatzpunkt (jeweils max. 20 Punkte) - maximal 60 Punkte;
Energieeffizienz: Neubau Energieeffizienz mind. KfW 55 oder besser (jeweils 5 Punkte) - maximal 15 Punkte;
VOB/A: Mehr als 1 Projekt mit öffentlichem Auftraggeber, bzw. Ausschreibung gemäß VOB/A oder VOB/A-EU (jeweils 5 Punkte) - maximal 10 Punkte;
Maximale Punktzahl insgesamt: 155 Punkte;
Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Bei Punktegleichstand entscheidet die größte Bruttogrundfläche (Summe der eingereichten und zu wertenden Referenzen).