Ergänzender Hinweis: Die Vorgabe, dass die Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber 3 betragen muss, gilt NICHT. Es handelt sich um eine systemseitig vorgegebene Mindestzahl, die nicht manuell reduziert werden kann.
Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb unter entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV in Verbindung mit § 17 Abs. 1 VgV sowie den in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) erläuterten Verfahrensbedingungen.
Eine Aufteilung in Gebietslose erfolgt nicht.
Das Verfahren wird in mehreren Stufen wie folgt durchgeführt:
Verfahrensstufe 1:
In der ersten Verfahrensstufe sind die TK-Unternehmen zunächst aufgefordert, einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen einzureichen.
Verfahrensstufe 2:
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zum weiteren Verfahren zugelassenen Unternehmen aufgefordert, ihre indikativen Erstangebote auf Basis der Vergabeunterlagen einzureichen.
Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Ergänzender Hinweis:
Weiteres Auswahlverfahren Breitbandausbaustufe II und Kombination von Angeboten:
Der Landkreis Emmendingen führt parallel ein weiteres Auswahlverfahren für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum NGA-Breitbandausbau im Landkreis Emmendingen durch (veröffentlich u.a. im EU-Amtsblatt: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/858480-2025). Dieses Auswahlverfahren betrifft die Breitbandausbaustufe II im Landkreis Emmendingen mit unterversorgten Adresspunkten in den Gemeinden Bahlingen a.K., Biederbach, Elzach, Emmendingen, Endingen a.K., Forchheim, Freiamt, Gutach i.Br., Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Reute, Reinhausen, Riegel a.K., Sasbach a.K., Sexau, Simonswald, Teningen, Waldkirch, Weisweil, Winden im Elztal und Wyhl a.K.).
Es ist vorgesehen, das hiesige Auswahlverfahren zur Breitbandausbaustufe III im weiteren Verlauf mit dem Auswahlverfahren zur Breitbandausbaustufe II zeitlich derart zusammen zu führen, dass die Fristen für die Abgabe der finalen Angebote zusammenfallen.
Der Landkreis behält sich vor, den teilnehmenden TK-Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, die Angebote für beide Verfahren zu kombinieren und eine Reduzierung der Wirtschaftlichkeitslücke für den Fall anzubieten, dass der Zuschlag auf beide Angebote erfolgt. Hierbei würde das jeweilige Angebot für die Breitbandstufe II und III einzeln gewertet sowie eine evtl. Reduzierung nur berücksichtigt werden, wenn ein Bieter für beide Stufen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Die weiteren Einzelheiten werden den TK-Unternehmen in den jeweiligen Auswahlverfahren bekannt gegeben.