Stromlieferung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.11.2025 15:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Biblis
6431003
Darmstädter Straße 25
68647
Biblis
Deutschland
DE715
Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
vergabe@w2k.de
+49 761 211149-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-6603
Wilhelminenstraße 1 - 3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
Vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 615112-6603

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-6603
Wilhelminenstraße 1 - 3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
Vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 615112-6603

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09310000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Stromlieferung für Abnahmestellen der Gemeinde Biblis

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung für Abnahmestellen der Gemeinde Biblis.

Dabei ist der gesamte Bedarf an elektrischer Energie für die benannten Abnahmestellen zu liefern, soweit dieser nicht von Eigenerzeugungsanlagen gedeckt wird. Mit der Zuschlagserteilung entscheidet die Gemeinde, ob vom Bestbieter Ökostrom oder kein Ökostrom bezogen wird. Daher müssen Bieter sowohl ein Angebot mit Ökostrom und ein Angebot ohne Ökostrom unterbreiten. Dies ist eine Mindestanforderung.

Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gemeine Biblis
Deutschland
DE715

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Beachtung der §§ 56 ff. VgV allein auf das preisgünstigste Angebot. Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YME51FL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.

2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.

3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.

4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.

5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

19
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.

Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Klarstellung zu obiger Angabe:
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.

2. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.

3. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.

4. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt).

5. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Vorlage einer Anzeige nach § 5 EnWG bzw. einer hierzu vergleichbaren Regelung oder Darlegung und Nachweis, weshalb eine Anzeige nach § 5 EnWG nicht erforderlich ist.

Bei Bietergemeinschaften: Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe

- für Personen- und/oder Sachschäden: 5.000.000 EUR;
-für echte und unechte Vermögensschäden: 250.000 EUR

pro Schadensereignis.

Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.

Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Vorlagen einer Eigenerkärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Formularsammlung.

Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Vorlage einer Eigenerklärung über Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Strom an Abnahmestellen der öffentlichen Hand; z.B. Kommunen, Kreis, Landeseinrichtungen) in den letzten drei Geschäftsjahren gem. Formularsammlung.

Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Vorlage einer Referenzliste.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mindestanforderung:
Vorlage einer Eigenerklärung gem. Formularsammlung über mindestens zwei Referenzen für die Stromlieferung von Abnahmestellen einer Kommune in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung des Referenzgebers und seiner Kommunikationsdaten). Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bieter oder der Eignungsgeber erbracht hat.

Es ist eine Stromlieferung von mindestens 50 SLP- und 2 RLM-Abnahmestellen einer Kommune nachzuweisen, die aktuell bzw. in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Die Erbringung der Lieferleistung für den Vergabegegenstand gilt als eine Referenz.

Gleichwertig ist die Referenz im Bereich der Stromlieferung, soweit eine Stromlieferung an eine Kommune oder eine Einrichtung bzw. ein Unternehmen mit mehr als 50 Abnahmestellen nachgewiesen werden kann und so qualitativ und quantitativ der nachgefragten Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

Gelingt dieser Nachweis nicht, gelten sie als nicht geeignet.

Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit dem Angebot einzureichen ist die Verpflichtungserklärung unter Verwendung der Formularsammlung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung