Sofern der Bieter über eine Präqualifikationsnummer des amtlichen Verzeichnisses der präqualifizierten Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich verfügt, ist die PQ-Nummer einzutragen.
Nicht-präqualifizierte Bieter haben den Vordruck "Eigenerklärung" auszufüllen und dem Angebot beizufügen.