Errichtung des neuen Trinkwasserhochbehälters "HB Schinkelberg"Gewerk 2: Anlagentechnik
Zur Gewährleistung / Sicherstellung der Versorgungssicherheit muss die Umsetzung des geplanten Ersatzneubaus in drei Bauabschnitten erfolgen:
Bauabschnitt 1: Neubau Behälter 1 (VNutz = 5.000 m³) mit BedienungshausBauabschnitt 2: Abbruch und Rückbau der bestehenden BehälteranlageBauabschnitt 3: Neubau Behälter 2 (VNutz = 5.000 m³) mit Bedienungshaus
Die Umsetzung der hier ausgeschriebenen Leistungen zur Anlagentechnik erfolgt in den Bauabschnitten 1 und 3.
günstigster Gesamtpreis
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vorbehaltlicher Verzicht auf Verhandlungen:Die SWO Netz GmbH behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO ausdrücklich vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlung bereits auf die Erstangebote zu erteilen.
Der Teilnahmeantrag hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die SWO Netz GmbH eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor.Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister und zu Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB (Nachweis durch Formblatt 124 oder direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Nachweis auch durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung möglich).MINDESTANFORDERUNG:- Gesamtumsatz aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 1.800.000 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bestätigung des Versicherers, dass eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen besteht:- Personenschäden (für die einzelne Person) 5 000 000 EUR,- Sach- und Vermögensschäden 5 000 000 EUR und dass diese Deckungssummen jeweils für mindestens 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sichdieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. Diese ist vor Auftragserteilung vorzulegen.
Mindestens drei Referenzen vergleichbarer Bauleistungen aus den letzten 5 Jahren (Abnahmetermin später als 31.12.2020), Erreichter Fertigstellungsgrad mindestens 85% des Auftragswertes. Als gleichwertige Leistung ist nachzuweisen:- mindestens ein Referenzobjekt mit Rohrleitungsinstallation Edelstahl und Anlagentechnik in DN 250 bis DN 500 im Trinkwasserbereich / Trinkwasserspeicheranlagen und Wasserwerke
Die Referenzen müssen dabei folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;- Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer);- Bei Bewerbergemeinschaften / Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers);- Datum des Beginns der Leistungen und des Abschlusses;- Projektkosten;- Dimensionen der verbauten Rohrleitungen und Anlagentechnik
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Leitungspersonal (Bauleiter / Polier) über mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags verfügt.
Geforderte fachspezifische Nachweise des Bieters oder Nachunternehmers bei Eignungsleihe:
1. Nachweis Schweißfachingenieur nach GW 3502 .DIN EN 1090-1:2009, Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile; Deutsche Fassung EN 1090-1:2009+A1:20113. DIN EN 1090-2:2018-09, Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken; Deutsche Fassung EN 1090-2:2018 (EXC2)4. DIN EN ISO 9606-1:2017-12, Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen - Teil 1: Stähle (ISO 9606-1:2012, einschließlich Cor 1:2012 und Cor 2:2013); Deutsche Fassung EN ISO 9606-1:20175. Benennung der Schweißaufsicht - Aufgaben und Verantwortung (ISO 14731:2019); Deutsche Fassung EN ISO 14731:2019
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems oder gleichwertig
vgl. Vertragsbedingungen
Die Eignungsnachweise und wirtschaftlichen sowie finanziellen Nachweise sind zu liefern.