Errichtung des neuen Trinkwasserhochbehälters "HB Schinkelberg"Gewerk 3: Elektrotechnik
Zur Gewährleistung / Sicherstellung der Versorgungssicherheit muss die Umsetzung des geplanten Ersatzneubaus in drei Bauabschnitten erfolgen:
Bauabschnitt 1: Neubau Behälter 1 (VNutz = 5.000 m³) mit BedienungshausBauabschnitt 2: Abbruch und Rückbau der bestehenden BehälteranlageBauabschnitt 3: Neubau Behälter 2 (VNutz = 5.000 m³) mit Bedienungshaus
Die Umsetzung der hier ausgeschriebenen Leistungen zur Elektrotechnik erfolgt in den Bauabschnitten 1 und 3.
günstigster Gesamtpreis
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vorbehaltlicher Verzicht auf Verhandlungen:Die SWO Netz GmbH behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO ausdrücklich vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlung bereits auf die Erstangebote zu erteilen.
Der Teilnahmeantrag hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die SWO Netz GmbH eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor.Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister und zu Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB (Nachweis durch Formblatt 124 oder direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Nachweis auch durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung möglich).MINDESTANFORDERUNG:- Gesamtumsatz aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 500.000 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bestätigung des Versicherers, dass eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen besteht:- Personenschäden (für die einzelne Person) 5 000 000 EUR,- Sach- und Vermögensschäden 5 000 000 EUR und dass diese Deckungssummen jeweils für mindestens 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sichdieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. Diese ist vor Auftragserteilung vorzulegen.
Mindestens drei Referenzen vergleichbarer Bauleistungen aus den letzten 5 Jahren (Abnahmetermin später als 31.12.2020), Erreichter Fertigstellungsgrad mindestens 85% des Auftragswertes. Als gleichwertige Leistung ist nachzuweisen:- mindestens ein Referenzobjekt mit allgemeiner Elektro- und EMSR-Technik im Trinkwasserbereich / Trinkwasserspeicheranlagen und Wasserwerke
Die Referenzen müssen dabei folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;- Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer);- Bei Bewerbergemeinschaften / Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers);- Datum des Beginns der Leistungen und des Abschlusses;- Projektkosten;
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Leitungspersonal (Bauleiter / Polier) über mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags verfügt.
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems oder gleichwertig
vgl. Vertragsbedingungen
Die Eignungsnachweise und wirtschaftlichen sowie finanziellen Nachweise sind zu liefern.