Bewirtschaftung der Gastronomie der Stadtwerke Osnabrück
Bitte kalkulieren Sie Ihr Angebot mit Hilfe der beigefügten Bieterkalkulationen (siehe Anlagen 1). Tragen Sie bitte jeweils im ersten Tabellenblatt den Namen Ihres Unternehmens ein. Alle Tabellenblätter in der Bieterkalkulation sind auszufüllen. Die geforderten Daten sind je Tabellenblatt erläutert und beschrieben. Die Zahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung sind Jahreswerte.
Im Rahmen der qualitativen Bewertung werden die dargestellten Konzepte vergleichend bewertet: Dabei wird bewertet, in welchem Umfang die jeweilige Konzeption das Ziel der Stadtwerke Osnabrück bzgl. einer bedarfskonformen Mitarbeitendenverpflegung gewährleistet.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Tatbestände.
b) Eigenerklärung des Bieters, dass dieser über eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung
c) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Vorausset-zungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
d) Eigenerklärung über die Einhaltung des Tariftreuegesetzes
e) Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsfeld des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Referenzen sowie eine Übersicht der Verteilung der bewirtschafteten Betriebe in Deutschland und ggfs. weiteren EU-Ländern .
Der Bewerber hat eine formlose Kurzdarstellung des Unternehmens einzureichen (max. zwei DIN A 4- Seiten), in der auf Organisation, Struktur, Historie sowie the-matische Schwerpunkte der Tätigkeit (Branche) eingegangen wird.
Konzept Innovation und kontinuierliche Weiterentwicklung
Konzept Gesunde und nachhaltige Verpflegungsangebote
Konzept Berücksichtigung von heterogenen Versorgungsanforderungen
Zahlungsbedingung gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Siehe Teilnahmebedingungen