Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Es ist zu erklären, dass man die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unter-fallen, ordnungsgemäß erfüllt haben. Bei Bewerbergemeinschaften betrifft dies auch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Erklärung zum Mindestlohn
Es ist zu erklären, dass bei der Bezahlung unserer Mitarbeiter die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eingehalten werden. Bei Bewerbergemeinschaften betrifft dies auch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Im Übrigen gilt die diesbezügliche Eigenerklärung.