Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber) schreibt den Bedarf an Dienstleistungen zur Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenem Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) in der Sparte Strom aus.Die Leistungen umfassen die Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung, technische Ausführung vor Ort sowie die Erfassung, Bereitstellung und elektronische Übermittlung von Daten (z. B. Zählernummer, Zählerstand, Fotos). Die Messgeräte werden vom Auftraggeber beigestellt.Das Gesamtvolumen wird aufgeteilt in zwei gleichgroße Mengenlose. Beworben werden kann sich auf eines oder auf beide Lose, den Zuschlag erhalten kann ein Bieter ebenfalls für eines oder für beide Lose, beide Lose werden aber getrennt voneinander betrachtet. Die Bewerber sollen sich nur auf beide Lose bewerben, wenn Sie im Auftragsfall auch beide Lose leisten können. Das genaue Vorgehen wird in den Ausschreibungsunterlagen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe beschrieben.
Wechsel von Strommessgeräten nach Vorgabe des Auftraggebers.Zum Leistungsumfang gehören ebenfalls die Tätigkeiten zur Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung und IT.Die ausgeschriebenen Leistungen müssen von sachkundigen und zuverlässigen Monteuren durchgeführt werden, die Elektrofachkräfte im Sinne von NAV, DIN EN/ DIN/VDE und den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sind.Der Auftragnehmer hat das für die ihm übertragenen Aufgaben eingesetzte Personal auszuwählen und gegebenenfalls zu qualifizieren. Der Auftraggeber legt höchsten Wert auf die Qualität in der Ausführung und im Umgang mit seinen Kunden und erwartet einen kontinuierlichen/gleichbleibenden Mitarbeiterstamm/-einsatz beim Auftragnehmer.
Geschätzte Stückzahlen 2026: Wechsel allgemein, direktmessende Messgeräte, ca. 20.000 St.
Die Leistungen werden auf zwei gleichgroße Mengenlose aufgeteilt.
Netzgebiet der enercity Netz GmbH
Die Preisbewertung erfolgt auf Basis des kalkulierten Gesamtpreises gemäß Preisblatt. Die Preise für Bedarfspositionen und optionale Leistungen werden dabei nicht berücksichtigt.60 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Alle Angebote, deren Gesamtpreis die doppelte Höhe des niedrigsten Angebotes oder mehr aufweisen, erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebote erfolgt anhand folgender Formel:
Punktzahl Bieter = [(2 x niedrigster Gesamtpreis - Gesamtpreis Bieter) x 60] / niedrigster Gesamtpreis
Bei der so errechneten Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.Der Gesamtpreis ermittelt sich aus den im Preisblatt angegebenen Schätzmengen mit den dazugehörigen Einheitspreisen.
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Konzept einzureichen, in welchem er darstellt, wie die Auftragsabwicklung erfolgt.Dabei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:- Verwendung eines eigenen Workforce Management Systems (WFM) und detaillierte Darstellung der Funktionsweise (dabei ist auf die geforderten Grundelemente des Leistungsverzeichnisses einzugehen)- IT-Konzept gemäß LV 4.2.1b, 4.2.3- Zugang für den Auftraggeber zu Bearbeitungsständen im verwendeten DV-System- Erläuterung zur Option der Weboberfläche gemäß LV 6.1.7d, inklusive Darstellung der gewählten Variante- Bearbeitung von Kundenanliegen gemäß LV 6.1 mit der Darstellung, wie mit Kundenbeschwerden umgegangen wird, wie Kundenanliegen abgearbeitet werden und wie auf die Belange der Kunden eingegangen wird. Es muss ersichtlich sein, dass jede Kundenbeschwerde ernstgenommen und mit äußerster Sorgfalt bearbeitet wird.Der Umfang des Konzeptes sollte zehn DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Der Inhalt des Konzeptes wird im Fall des Zuschlags Bestandteil der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung.
Bewertungsehr gute Lösung 36 - 40 Punktegute Lösung: 32 - 35 Punktebefriedigende Lösung: 27 - 31 Punkteausreichende Lösung: 20 - 26 Punktemangelhafte Lösung: 12 - 19 Punkteungenügende Lösung: 0 - 11 Punkte
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem oben genannten Link zum Download zur Verfügung.Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Die Formblätter enthalten, neben den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien, weitere Punkte, die informativ erklärt werden sollen.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link) gestellt werden.Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link).
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise/Erklärungen geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem/n für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber/n vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern die Erklärungen anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein.
Eigenerklärung wegen des Sanktionspakets gegen Russland (mittels Formblatt)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen
Erklärung, dass bei der Bezahlung der Mitarbeiter die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eingehalten werden
Erklärung, dass im Auftragsfall zur Zuschlagserteilung der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers mit einer Deckung von jeweils mindestens 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen und für die Dauer des Vertrages aufrechterhalten wird
Erklärung, dass alle eingesetzten Mitarbeiter die notwendigen Ausbildungen und Qualifikationen besitzen. Die eingesetzten Monteure sind Elektrofachkräfte im Sinne von NAV, DIN EN/ DIN/VDE und den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen
Erklärung, dass alle in der Kundenkommunikation und in der Kommunikation mit Ansprechpartnern des Auftraggebers eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen- Innendienst: Sprachkenntnisse mindestens im Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens- Außendienst: Sprachkenntnisse mindestens im Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens
Monatliche Abrechnung, Zahlungsziel 30 Tage netto
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens.Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Es handelt sich um 1/2 der Gesamtmenge jeder Leistung.