Zur Auswahl der geeigneten Ingenieurbüros sollen Referenzprojekte eingereicht werden, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Alle Pflichtkriterien müssen durch die eingereichten Referenzen nachgewiesen werden - andern-falls erfolgt der Ausschluss vom Verfahren. Optionale Kriterien werden lediglich erfasst, fließen aber nicht in die finale Eignungsprüfung ein.
Formale Mindestanforderungen an jede Referenz:
- Anzahl & Aktualität: Es sind vergleichbare Referenzen vorzulegen, deren Vertragsende beim Projektabschluss der Ausschreibung höchstens 5 Jahre zurückliegt.
- Leistungsumfang: Jede Referenz muss die ausführungsreife Planung von Fernwärmeanschlüssen und -leitungen beinhalten.
- Zeitpunkt: Der Leistungsbeginn der Referenzprojekte darf nicht vor dem 01.01.2015 liegen.
Hinweis: Referenzen, die diese Grundanforderungen nicht erfüllen, werden von der Prüfung ausgeschlossen
Vergleichbar ist eine Referenz, sofern sie mit ihren Parametern den Mindestanforderungen ent-spricht oder über diese hinausgeht. Die folgenden Mindestanforderungen müssen durch Referenzen erfüllt werden. Es dürfen dabei maximal 5 Referenzen benannt werden. Nicht in jeder Referenz muss jeder Punkt aufgeführt werden. Am Ende müssen alle Punkte mindestens einmal ausgeführt worden sein.
- Erstellung einer ausführungsreifen Planung
- Planung von Fernwärmeanschlüssen mit:
- Starren Leitungssystemen (z. B. KMR)
- Flexiblen Leitungssystemen (z. B. Casaflex)
- Planung von Hausanschlüssen Gebäudeaußen DN40 oder DN50 und Gebäudeinnen DN25
- Planung von Versorgungsleitungen DN150, DN 200 oder DN250
- Ort des Projekts in städtischer Innenbereich bei dichter Bebauung
Gewertet werden nur die fünf in den Formblättern ordnungsgemäß eingetragenen Referenzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen.
Optionale Kriterien (rein informativ, keine Bewertung)
Zusätzlich können die folgenden Erfahrungen anhand der Referenzen angegeben werden. Diese optionalen Nachweise dienen der Information des Auftraggebers über weitergehende Kompetenzen der Bewerber, werden aber nicht bepunktet und sind nicht zwingend für die Eignung:
- Nachweis von Planungsleistungen für grabenlose Verlegeverfahren (Pressen oder Bohren) und Freileitungen. Der Nachweis kann durch das Einreichen einer Eigenerklärung erbracht werden.
- Nachweis von Planungsleistungen für Doppelrohr (Duorohr) oder Nahwärmenetze.
Der Nachweis kann durch das Einreichen einer Eigenerklärung erbracht werden.
- Planung von Übergängen von Bestandsleitungen (Kanal oder Schächte) auf Rohr
Hinweis: Die optionalen Kriterien werden nicht in die Eignungsprüfung einbezogen. Sie können je-doch im späteren Vergabeverfahren oder bei der Auftragsdurchführung von Interesse sein, falls spezielle Verfahren oder Netzstrukturen relevant werden.