Rahmenverträge Lieferung indirekter FernwärmestationenMit dieser Ausschreibung sucht die enercity Netz GmbH bis zu zwei Rahmenvertragspartner für die Lieferung von indirekten Fernwärmestationen für diverse Projekte der enercity Netz GmbH für eine Vertragslaufzeit vom 01.02.2026 (Zuschlagserteilung) bis zum 31.08.2026.
Die zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den Dokumenten Leistungsbeschreibung und Preisblatt dargestellt. Nähere Informationen sind ergänzend den beiliegenden Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hannover / Der genaue Liefer- und Leistungsumfang wird im jeweiligen Abruf zum Rahmenvertrag festgelegt. Die Erfüllungsorte liegen alle in der Stadt- und oder der Region Hannover / Diverse Baustellen des Auftraggebers
Die Vergabe erfolgt unter dem Gesichtspunkt der preiswertesten Gesamtlösung. In die Entscheidung fließt das nachstehende Bewertungskriterium ein:
Vergütung (Gesamtangebotssumme (netto) in EUR gemäß Preisblatt _LV- (Gewichtung 100%)
Der Zuschlag wird auf die zwei Angebote mit den niedrigsten Gesamtangebotssummen gemäß Angebotspreisblatt (Anlage Preisblatt _LV) erteilt. Zunächst werden die eingegangenen Angebote aufsteigend nach der Gesamtangebotssumme sortiert. Entsprechend der entstandenen Sortierung werden die zwei Angebote mit den zwei niedrigsten Gesamtangebotssummen gewählt.Weitere Informationen sind der Anlage "Aufforderung zur Angebotsabgabe" / Vergabeunterlagen zu entnehmen
Aufgrund der Empfehlung der Vergabekammer das laufende Vergabeverfahren (Vergabenummer: 2025_000000045967 / veröffentlicht am 17.04.2025 über DTVP) in den Stand vor Bekanntmachung zurückzusetzen, ist eine unmittelbare Fortführung des bisherigen Verfahrens nicht möglich.Die aktuell gültigen Rahmenverträge zur Lieferung der verfahrensgegenständlichen Fernwärmestationen laufen mit Ablauf des 31.12.2025 aus. Nach diesem Zeitpunkt ist die Versorgung mit solchen Stationen nicht mehr sichergestellt. Eine unterbrechungsfreie Weiterbelieferung mit den Fernwärmestationen ist daher zwingend auch für den Zeitraum ab 01.01.2026 erforderlich.
Um die Versorgungslücke bis zum Abschluss der neuen Ausschreibung zu schließen, ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO nach Einschätzung des Auftraggebers alternativlos.