3.6 Gesamtumsätze in der Europäischen Union im Leistungssektor des Auftragsgegenstandes für die Jahre 2023, 2024 und 2025
Der Auftraggeber fordert im Hinblick auf die Umsätze der Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft Mindestanforderungen. Der nachzuweisende durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre muss mindestens 2,5 Mio. EUR (ohne gesetzliche Umsatzsteuer) im Bereich der Leistungen des Tiefbaus erzielt worden sein müssen. Der Auftraggeber be-ält sich vor, zu entsprechende Angaben Belege zu fordern.
Grundsatz: Gesamtbetrachtung der Bewerbergemeinschaft
Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze grundsätzlich gemeinsam betrachtet. Das bedeutet: Die Umsätze der einzelnen Mitglieder dürfen addiert werden, um die geforderte Mindestanforderung zu erfüllen. Es ist nicht erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied die Umsatzanforderung vollständig erfüllt. Falls eine Bewerbergemeinschaft betroffen ist, fügen Sie Ihren Teilnahmeantrag bitte für jedes Mitglied der Werbegemeinschaft die nachfolgende Umsatzliste auf einer Anlage bei. Die Liste muss den Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft tragen. Wenn eine Liste für ein Mitglied nicht vorgelegt wird, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden. Hinweis: Wenn ein Mitglied den Hauptteil der Leistung erbringt, kann verlangt werden, dass gerade dieses Mitglied entsprechende Umsätze nachweist
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3.7 Anzahl der Mitarbeiter in der Europäischen Union im Leistungssektor des Auftragsgegenstandes für die Jahre 2023, 2024 und 2025
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3.8 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Hiermit erklären wir, dass wir im Auftragsfall zur Zuschlagserteilung den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers mit einer Deckung von jeweils mindestens 2,5 Mio EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen und für die Dauer des Vertrages aufrechterhalten.
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3.9 Erklärung § 123 GWB und §124 GWB
Hiermit erklären wir, dass unser Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 GWB und §124 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist bzw. dass keine darin genannten Ausschlussgründe vorliegen.
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3.10 Bewerbergemeinschaftserklärung
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3.11 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
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3.12 Nachunternehmerverpflichtungserklärung