Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber- nachfolgend AG) betreibt einen Postservice (Poststelle) am Standort Glockseeplatz 1, 30169 Hannover über die die auslaufende Post versendet wird. Vergeben werden soll die Beförderung (Abholung, Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung) von Postsendungen an den Empfänger, gemäß der Definition in § 16 PostG in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Hierbei sind folgende Tätigkeiten enthalten:
Entgegennahme der für den externen Versand bestimmten versandfertigen (unfrankierten) Briefsendungen in der Poststelle und Frankierung.
Zustellung/Auslieferung der Briefsendungen an den Empfänger bzw. Weiterleitung der Sendungen an das mit der Beförderung und Zustellung/Auslieferung der Sendungen an die Empfänger betraute Unternehmen.
Die Briefsendungen werden unsortiert in der Poststelle bereitgestellt. Die Briefsendungen werden von der Poststelle getrennt nach derzeit rund 5 Kostenstellen dem betrauten Auftragnehmer (nachfolgend AN) oder Beauftragtem übergeben. Der AG wird dabei im Laufe des Vertrages gegebenenfalls einige Kostenstellen inaktiv stellen und/oder wieder aktivieren. Es muss gewährleistet sein, dass externe Druckdienstleister Briefsendungen beim AN direkt Postaufliefern können.
Die Briefsendungen sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 12.00 bis 12.30 Uhr abzuholen.
An Samstagen/Sonntagen/gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. ist keine Post abzuholen. Die Zustellung der Post hat beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) zu erfolgen.
Sicherzustellen ist auch, dass bei Bedarf außergewöhnliche Mengen ordnungsgemäß abgeholt und ausgeliefert werden. Der tatsächliche Anfall während eines Jahres kann weder mengenmäßig noch terminlich genau benannt werden, wird aber kurzfristig angekündigt.
Der AN garantiert während der gesamten Leistungserbringung alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Postgeheimnis und die Vorgaben aus der DSGVO. Ebenso garantiert er die Einhaltung sämtlicher Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Das eingesetzte Personal muss zuverlässig und fachkundig sein und auf die Einhaltung der genannten Vorschriften verpflichtet werden. Der gültige Mindestlohn ist zu bezahlen. § 19 III, IV des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) findet Anwendung. Die vorgenannten Vorgaben gelten in gleicher Weise für Nachunternehmer.
Der AN hat einen festen Ansprechpartner für den Fall von Reklamationen im Vertrag über Postdienstleistungen zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar sein.
Es wird davon ausgegangen, dass sich der AN im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 54 Abs. 1 PostG bedient. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen den Regelungen der Vergabeunterlagen des AG die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bedient sich der AN der allgemein zugänglichen Dienstleistungen der Deutschen Post AG als subsidiäre Leistung, so liegt keine Unterauftragnehmereigenschaft der Deutschen Post AG vor.