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Verfahrensangaben

Ausschreibung Postdienstleistungen

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.02.2026
06.03.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

enercity Netz GmbH
DE250980382
Auf der Papenburg 18
30459
Hannover
Deutschland
DE929
Einkauf
thorsten.akmann@enercity.de
+49 511430-2641

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21399
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mv.niedersachsen.de
+49 413115-3308
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64112000-4
64121100-1
60160000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die enercity Netz GmbH schreibt folgende Leistung aus. Es handelt sich um die Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g bzw. Einschreiben und Zustellung der Sendungen. Nicht umfasst ist die Anlieferung der Eingangspost.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber- nachfolgend AG) betreibt einen Postservice (Poststelle) am Standort Glockseeplatz 1, 30169 Hannover über die die auslaufende Post versendet wird. Vergeben werden soll die Beförderung (Abholung, Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung) von Postsendungen an den Empfänger, gemäß der Definition in § 16 PostG in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Hierbei sind folgende Tätigkeiten enthalten:

Entgegennahme der für den externen Versand bestimmten versandfertigen (unfrankierten) Briefsendungen in der Poststelle und Frankierung.

Zustellung/Auslieferung der Briefsendungen an den Empfänger bzw. Weiterleitung der Sendungen an das mit der Beförderung und Zustellung/Auslieferung der Sendungen an die Empfänger betraute Unternehmen.

Die Briefsendungen werden unsortiert in der Poststelle bereitgestellt. Die Briefsendungen werden von der Poststelle getrennt nach derzeit rund 5 Kostenstellen dem betrauten Auftragnehmer (nachfolgend AN) oder Beauftragtem übergeben. Der AG wird dabei im Laufe des Vertrages gegebenenfalls einige Kostenstellen inaktiv stellen und/oder wieder aktivieren. Es muss gewährleistet sein, dass externe Druckdienstleister Briefsendungen beim AN direkt Postaufliefern können.

Die Briefsendungen sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 12.00 bis 12.30 Uhr abzuholen.

An Samstagen/Sonntagen/gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. ist keine Post abzuholen. Die Zustellung der Post hat beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) zu erfolgen.

Sicherzustellen ist auch, dass bei Bedarf außergewöhnliche Mengen ordnungsgemäß abgeholt und ausgeliefert werden. Der tatsächliche Anfall während eines Jahres kann weder mengenmäßig noch terminlich genau benannt werden, wird aber kurzfristig angekündigt.

Der AN garantiert während der gesamten Leistungserbringung alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Postgeheimnis und die Vorgaben aus der DSGVO. Ebenso garantiert er die Einhaltung sämtlicher Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Das eingesetzte Personal muss zuverlässig und fachkundig sein und auf die Einhaltung der genannten Vorschriften verpflichtet werden. Der gültige Mindestlohn ist zu bezahlen. § 19 III, IV des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) findet Anwendung. Die vorgenannten Vorgaben gelten in gleicher Weise für Nachunternehmer.

Der AN hat einen festen Ansprechpartner für den Fall von Reklamationen im Vertrag über Postdienstleistungen zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar sein.

Es wird davon ausgegangen, dass sich der AN im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 54 Abs. 1 PostG bedient. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen den Regelungen der Vergabeunterlagen des AG die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bedient sich der AN der allgemein zugänglichen Dienstleistungen der Deutschen Post AG als subsidiäre Leistung, so liegt keine Unterauftragnehmereigenschaft der Deutschen Post AG vor.

Umfang der Auftragsvergabe

4.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere zwei (2) Jahre, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die automatische Verlängerung kann höchstens zweimal erfolgen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Auf der Papenburg 18
30459
Hannover
Deutschland
DE929

Die Abholung der Post beschränkt sich auf die Region Hannover.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Die Vergabe erfolgt unter dem Gesichtspunkt des günstigsten Gesamtpreises anhand des Preisblattes.

Der Anbieter mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) auf 4 Jahre hochgerechnet erhält den Zuschlag. Bei Preisgleichheit endscheidet die niedrigere Gesamtsumme im Segment Standardbrief (auf 4 Jahre hochgerechnet). Sollte auch diese Summe gleich sein endscheidet danach die niedrigere Gesamtsumme im Segment Kompaktbrief (auf 4 Jahre hochgerechnet).

Werden nicht alle Positionen angeboten, muss das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Fester Wert (insgesamt)
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Diese Ausschreibungsplattform DTVP.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0M4VE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§
168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein (Anlage 1).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bewerber erklärt, dass er seinen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bewerber erklärt, dass er bei der Bezahlung seiner Mitarbeiter die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhält (Anlage 3).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bewerber erklärt, dass er nicht wegen einer der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist bzw. dass keine darin genannten Ausschlussgründe vorliegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall zur Zuschlagserteilung den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers mit einer Deckung von jeweils mindestens 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden, 5,0 Mio. EUR je Schadensfall für Vermögensschäden und jeweils 500.000 EUR je Schadensfall für Bearbeitungsschäden sowie für Schlüssel-/Transponderverluste nachweist und für die Dauer des Vertrages aufrechterhält (Anlage 5).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind jeweils drei Referenzen für die Postdienstleistung anzugeben, welche nach Art, Umfang und Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und deren Vertragsende zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

Die Referenzen müssen für Unternehmen erbracht wurden, die in keinerlei gesellschaftsrechtlicher oder sonstiger Kooperationsbeziehung zu Ihnen oder untereinander-stehen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen.

Vergleichbare Leistung heißt:

Die Referenzen müssen mindestens die folgenden Vorgaben erfüllen:

- Vertragsende darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen
- Mindestens 1.000.000 Sendungen pro Jahr.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Nachweis der Einhaltung des SaubFahrzeugBeschG: Der Bieter erklärt verbindlich, dass er im
Falle der Zuschlagserteilung bei der Durchführung des Auftrags die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) vom 9. Juni 2021 einhalten wird. Insbesondere
verpflichtet sich der Bieter, dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil der im Rahmen der
Leistungserbringung eingesetzten "sauberen Fahrzeuge" gemäß § 2 und § 6 SaubFahrzeugBeschG
mindestens den gesetzlichen Mindestzielen entspricht. Für den Referenzzeitraum 1. Januar
2026 bis 31. Dezember 2030 sind dies aktuell 38,5 % bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sowie
15 % bei Lkw. Der Bieter hat dieses in der Eigenerklärung zum SaubFahrzeugBeschG (Vordruck)
zu bestätigen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Der Bieter muss in das Anbieterverzeichnis "Post" der Bundesnetzagentur eingetragen sein. (Nachweis
beilegen).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung, sofern zutreffend zu
- Bewerbergemeinschaftserklärung
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Nachunternehmerverpflichtungserklärung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Dem Teilnahmeantrag liegt als Eigenerklärung das ausgefüllte und unterzeichnete Formular bei:
Formblatt Eigenerklärung-VO-2022-833 (Russland-Sanktionen )

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Zahlungsbedingung: 30 Tage netto nach Lieferung / Durchführung und Abnahme der Leistung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher
Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung