Der Anbieter hat nachzuweisen, dass er über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Lieferung von Schachtabdeckungen bzw. vergleichbaren Produkten für Versorgungs-, Tiefbau- oder Verkehrsflächen verfügt. Hierzu können insbesondere Referenzen über vergleichbare Lieferungen, technische Datenblätter, Konformitätserklärungen, Prüfzeugnisse sowie Nachweise zur Einhaltung der einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 124 / DIN EN 124-2, gefordert werden. Zudem ist die Lieferfähigkeit einschließlich geeigneter Verpackung, Palettierung und Anlieferung zum benannten Lagerstandort sicherzustellen.