Der Markt Hirschaid (im Folgenden Auftraggeber) ist eine Marktgemeinde im Landkreis Bamberg. Der Auftraggeber hat bereits Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt. Im jetzigen Vergabeverfahren sucht er einen Partner, der den Ortsteil Kleinbuchfeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0) ausbaut. Nach dem Ende der Maßnahme müssen alle Teilnehmer an 52 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Lückenschlussprogramms. Der Markt Hirschaid plant überdies eine Förderung nach der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) in Anspruch zu nehmen.
Hierzu führt der Markt Hirschaid ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch, §§ 12 Abs. 1 KonzVgV, 17 VgV. Ziff. 5.11 der Gigabit-RL 2.0 fordert, Leistungen in einem transparenten, wirtschaftlichen und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren nach den Vorgaben der Gigabit-Rahmenregelung zu vergeben. Die Grundsätze des Europäischen Vergaberechts sind zu beachten. Nationale Vergabebestimmungen sind nach Maßgabe des Haushaltsrechts anzuwenden. Daher wendet der Auftraggeber die Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung i.V.m. der Vergabeverordnung an, auch wenn die Auftragswertschätzung unter dem Schwellenwert zur Anwendung des Kartellvergaberechts für Dienstleistungskonzessionen liegt.
Siehe Leistungsbeschreibung
siehe Vergabeunterlagen
Das Vergabeverfahren findet in zwei Phasen statt. In der ersten Phase bewerben sich die Unternehmen, um ein Angebot abgegeben zu dürfen (Teilnahmewettbewerb). In diesem Teilnahmewettbewerb müssen die Unternehmen ihre Eignung nachweisen. Alle geeigneten Unternehmen werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Über dieses Erstangebot verhandelt die Auftraggeberin mit den Bietern. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, direkt auf Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben. Wurde verhandelt, werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert.
Die Kommunikation erfolgt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Dazu ist eine Anmeldung notwendig. Bieterfragen werden beantwortet, indem ein fortlaufend aktualisiertes Dokument mit anonymisierten Bieterfragen und Antworten des Auftraggebers auf die Vergabeplattform (Order: Vergabeunterlagen) zur Verfügung gestellt wird. Die Bieter müssen sich eigenverantwortlich informieren.
Da der geschätzte Auftragswert unterhalb des Schwellenwerts für Konzessionen liegt, ist die Vergabekammer Nordbayern nicht zuständig. Der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist eröffnet.
§ 56 VgV gilt analog unter Berücksichtigung der Allgemeinen Grundsätze und Verfahrensgarantien nach §§ 12, 13 KonzVgV.
Das Unternehmen muss bei der Bundesnetzagentur als gewerblicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten nach § 5 TKG gemeldet sein.
Das Unternehmen muss seine Meldung durch eine Eigenerklärung auf dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage VV1) unter Angabe der DREG-Nr. nachweisen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen von mindestens EUR 850.000.
Das Unternehmen muss seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durch eine Eigenerklärung auf dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage A) nachweisen.
Das Unternehmen muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000,00 [in Worten: Euro Zweimillionen] je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 3.000.000,00 [in Worten: Euro Dreimillionen] je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten. Beide Schadenskategorien müssen im Schadensfall parallel zueinander mit den genannten Deckungssummen abgesichert sein.
Das Unternehmen muss das Vorliegen seiner Versicherung durch eine Versicherungsbescheinigung oder Deckungszusage nicht älter als 6 Monate nachweisen.
Das Unternehmen muss über ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität auszuführen. Hierzu muss es innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte durchgeführt haben. Damit ein Referenzprojekt mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, muss das Referenzprojekt die Planung, den Bau und den Betrieb eines Gigabit-Netzes umfassen. Des Weiteren muss das Projekt mindestens 35 Gebäudeadressen anbinden und ein Ausbauvolumen von EUR 300.000,00 netto. Das Unternehmen muss seine Erfahrungen durch eine Eigenerklärung auf dem Formblatt Referenzen (Anlage VV2) mit Darstellung von mindestens drei, vergleichbaren Referenzen nachweisen. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten: a) Abschluss des Referenzprojektes darf nicht mehr als fünf Kalenderjahre zurückliegen, b) Angabe des Auftraggebers und der Kontaktdaten des Auftraggebers, c) Angabe der angebundenen Gebäudeadressen und d) Angabe der Höhe des Ausbauvolumens.