Der Auftraggeber, die Firma Neukam-Reba GmbH, ist ein privates Busunternehmen mit Sitz in Nürnberg. Für die Beschaffung erhält der Auftraggeber Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union, verbunden mit der Auflage die UVgO anzuwenden.
Der Auftraggeber hat den Auftrag, im Namen der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg als Konzessionsinhaberin ein Bündel von Buslinien für eine Laufzeit von acht Jahren zu betreiben.
Dieses Linienbündel muss zum Fahrplanwechsel am 13.12.2026 mit batterieelektrisch angetriebenen Zweiachs-Niederflurbussen (Elektrobussen) bedient werden. Hierfür beschafft der Auftraggeber fünf neue Elektrobusse. Die Soll-Jahreslaufleistung der Elektrobusse beträgt jeweils 80.000 km.
Gegenstand des Auftrags ist neben der a) Lieferung der Elektrobusse mit Zubehör b) die Dienstleistung einer Einführungsschulung für zehn bis 15 Mitarbeiter und c) die Dienstleistung eines Rundum-Service-Pakets über acht Jahre. Näheres zum Auftragsgegenstand regelt die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 mit Anhängen).
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Leistungen a) und b) separat zu bepreisen und einen Fahrzeug-km-Preis für die Leistung c) (der monatlich abzurechnen ist) anzugeben. Es sind Netto-Preise anzugeben.
Die Lieferung hat in folgendem Zeitraum am Betriebshof des Auftraggebers (Adresse des Betriebshofs: Knebelstr. 3b 90427 Nürnberg) zu erfolgen: 02.-13.11.2026
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einen, mehrere oder alle der gelieferten Elektrobusse an den Auftragnehmer zurückzuveräußern (Verkaufsoption). Mit dem Angebot muss der Bieter dem Auftraggeber unwiderrufliche und bedingungsfreie Angebote zum Rückkauf der Elektrobusse machen. Es müssen verbindliche Ankaufspreise für den Erwerb der Elektrobusse nach acht, zehn und zwölf Jahren genannt werden (Rückkaufwerte).
Die Bieter müssen drei Vertragsentwürfe (einen Kaufvertrag über die Lieferung der Elektrobusse mit Zubehör, einen Schulungsvertrag über die Durchführung einer Einführungsschulung für zehn bis 15 Mitarbeiter und einen Service-Vertrag über das Rundum-Service-Paket) zur Verfügung stellen. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung in der Fassung vom 05.08.2003 (Anlage 2) geht den Regelungen der Vertragsentwürfe vor. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der durch die Bieter zur Verfügung gestellten Vertragsentwürfe vor.
Die Beschaffung wird durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) aus Mitteln des Förderprogramms "Busse mit alternativen Antrieben" gefördert. Die Elektrobusse müssen den Anforderungen der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr genügen.
Der Auftraggeber führt diese öffentliche Ausschreibung aufgrund der im Zuwendungsbescheid enthaltenen Nebenbestimmungen durch. (Ziff. 3.1 ANBest-P ordnet die Anwendung der UVgO an.)