Beschaffung von Lizenzen und Wartung einer Software zur Dokumentation und Verwaltung von Patient:innen- und Behandlungsdaten der in der Dialyseabteilung stationär, teilstationär und ambulanten Patient:innen.
Beschaffung von Lizenzen und Wartung einer Software zur Dokumentation und Verwaltung von Patient:innen- und Behandlungsdaten der in der Dialyseabteilung stationär, teilstationär und ambulanten Patient:innen.In der Dialyseabteilung der III. Medizinischen Klinik des UKE wird eine hohe Anzahl verschiedener extrakorporaler Verfahren entsprechend aktuellster wissenschaftlicher Standards und verfügbarer Leitlinien durchgeführt. Es wurde daher nach einer Software gesucht, die sofort einsetzbar ist und alle Behandlungs-, Leistungs- und Verwaltungsmodule abdeckt.
Preis
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, mit dem genannten Auftragnehmer zu schließen.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Das UKE hat eine Marktrecherche durchgeführt und ist zu dem folgenden Ergebnis gekommen:
Die Software Nephro 7 von MedVision ist die einzige am Markt erhältliche Software, die alle erforderlichen Module für die Durchführung der in der Dialyse der III. Medizinischen Klinik des UKE durchgeführten extrakorporalen Verfahren umfasst. Diese Verfahren umfassen die Hämodialyse, Peritonealdialyse, Plasmapherese, Immunadsorption und die Lipidapherese. Aufgrund der universitären Versorgung ist ein entscheidendes Kriterium, dass alle extrakorporale Verfahren innerhalb einer Software abgebildet werden können, das betrifft insbesondere das Modul für Apherese, welche einen der Behandlungsschwerpunkte der Klinik darstellt und daher obligat verfügbar sein muss. Die Einführung der Software als Medizinprodukt ist hierbei eine Grundvoraussetzung.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vergabe endet 10 Kalendertage gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).