AUFTRAGSGEGENSTAND
Fix und fertige Lieferung von je 13 preisgebundenen Medientiteln zur Ausstattung von je 300 Medienboxen. Die Boxen sind äußerlich identisch, unterscheiden sich jedoch inhaltlich in Bezug auf die ausgewählten Bücher. Die Boxen teilen sich auf wie folgt beschrieben.
Es werden zwei Fachlose wie hier aufgeführt vergeben:
1. Fachlos: Medienbox für 0-6-jährige Kinder
13 Bücher je Box, genaue Aufstellung der ausgewählten Titel siehe Dokument "318 04 Buchtitel für Medienboxen 2026", für 300 Boxen, insgesamt also 3.900 Bücher
2. Fachlos: Medienbox für 6-10-jährige Kinder
13 Bücher je Box, genaue Aufstellung der ausgewählten Titel siehe Dokument "318 04 Buchtitel für Medienboxen 2026", für 300 Boxen, insgesamt also 3.900 Bücher
Die AG hat die entsprechenden Titel in der jeweiligen Anzahl bereits bei den Verlagen reserviert, damit die entsprechende Menge bei Zuschlagserteilung vorrätig ist. Diese Reservierung besteht bis Ende Mai 2026. Die Bieter, die den Zuschlag erhalten, weisen bitte unbedingt bei Ihrer Bestellung auf diese vorherige Reservierung durch die Stiftung Lesen hin!
BINDUNGSWIRKUNG DER ZUSCHLAGSERTEILUNG
Die zu liefernden Medientitel sind so auszuliefern, wie sie von der AG in "318 04 Buchtitel für Medienboxen 2026" aufgeführt sind.
Änderungen der inhaltlichen Gestaltung sind nach Auftragsvergabe nur noch mit Zustimmung der AG zulässig.
LIEFERUNG
1. Lieferbeschaffenheit
Es sind gängige Liefer- und Verpackungsstandards anzuwenden, um eine Lieferung der Ware ohne Beschädigungen zu gewährleisten. Der Lieferung ist ein Lieferschein beizulegen, bei mehreren Lieferungen muss jede Lieferung einen Lieferschein enthalten.
2. Lieferung
Der Lieferumfang besteht ausschließlich aus Büchern. Es handelt sich jeweils um aktuell lieferbare und deutschsprachige Bücher, die von der Stiftung Lesen unter pädagogischen Gesichtspunkten ausgewählt wurden.
Die Lieferung erfolgt einheitlich frei Haus an die Anschrift unseres Konfektionierers (voraussichtlich im PLZ-Bereich 9****), die Ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird.
Dabei sind die Anlieferungsrichtlinien des Logistikers einzuhalten, diese erhält der AN rechtzeitig.
Der AN ist verpflichtet, die Medien fristgerecht zu liefern (siehe Angebotsschreiben sowie Punkt 3. weiter unten). Die Lieferungen erfolgen jeweils sortenrein, d. h. die Buchtitel der gleichen Sorte werden jeweils in einer Sendung/Verpackungseinheit geliefert. Falls verschiedene Titel auf einer Palette gepackt werden, müssen diese Paletten als "Mischpaletten" deutlich sichtbar gekennzeichnet werden. Die Paletten müssen so beschriftet sein, dass leicht zu erkennen ist, welche Kartons mit welchen Titeln in welcher Stückzahl enthalten sind. Auch alle Kartons sind von außen gut sichtbar mit dem Titel und der Anzahl der Bücher zu beschriften.
Sollten Paletten und Kartons nicht eindeutig beschriftet sein und es kommt zu nachträglichen Sortierarbeiten durch unseren Logistiker, müssen wir dem AN die Kosten dafür in Rechnung stellen.
Nachlieferungen müssen vermieden werden und dürfen nur im begründeten Falle wie z. B. temporärer Lieferschwierigkeiten einzelner Bücher erfolgen. Dies ist der AG unverzüglich mitzuteilen und kann unter Umständen zu einem Titeltausch in Form eines gleichwertigen Buchtitels (Preis und Beschaffenheit) führen. Der AN trägt sämtliche Kosten, die für die Serviceleistungen sowie die vollständige logistische Abwicklung aller Bücherlieferungen frei Anlieferstelle anfallen; hierzu zählt auch die kostenlose Rücknahme der Transportverpackungen.
3. Lieferzeitraum
Der AN ist verpflichtet, die beauftragte Stückzahl der Bücher in der KW 20 und KW 21/ 2026, vom 11.05.2025 bis spätestens 22.05.2025, frei Haus und fristgerecht zu liefern.
ANGEBOTSPREIS
Die aktuell gültigen gebundenen Ladenpreise stellen die Kalkulationsgrundlage für die Ausschreibung dar.
Bieter werden darauf hingewiesen, die in der Anlage "318 04 Buchtitel für Medienboxen 2026" angegebenen Preise für die einzelnen Bücher zu prüfen, da sich zwischenzeitlich Preisänderungen ergeben haben können. Bei Preisänderungen werden diese bei Rechnungsstellung berücksichtigt.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass in den Bücherlisten enthaltene Titel bereits vergriffen sind. Diese Titel sind nicht mit anzubieten; Bieter sollten ihrem Angebot ggf. einen Vermerk beifügen, in dem sie auf nach ihren Informationen vergriffene Titel hinweisen.
Bieter werden darauf hingewiesen, die Möglichkeiten der Gewährung von Mengenpreisnachlässen für die Stiftung Lesen zu prüfen. Mengennachlässe nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 BuchPrG können gewährt werden, sofern der jeweilige Verlag für den entsprechenden Titel einen Mengenpreis festgesetzt hat oder für die Zukunft bindend festsetzt. Hierbei wird empfohlen, dass Bieter die entsprechenden Konditionenblätter auf den Internetseiten der Verlage herunterladen (sofern vorhanden) bzw. sich direkt bei den zuständigen Abteilungen der Verlage erkundigen (z. B. Vertrieb) und nach Konditionenblättern o. ä. mit ggf. festgelegten Mengennachlässen für Endabnehmer fragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stiftung Lesen die Mengenpreisregelungen der in den Bücherlisten vertretenen Verlage i. d. R. kennt und daher bereits eingetragen hat. Sollte das Auftragsvolumen bei Ausführung des Auftrags das in der Ausschreibung benannte Volumen über- oder unterschreiten, wird der ggf. gewährte Nachlass gem. § 5 Abs. 4 Nr. 2 BuchPrG angepasst.
Ein Bibliotheksnachlass nach § 7 Abs. BuchPrG kommt nicht in Betracht.