Die Klinikum Nordfriesland gGmbH betreibt am Standort Husum eine staatliche anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege sowie eine staatlich anerkannte Schule für Physiotherapie. Beide Schulen sind zurzeit in angemieteten Räumen in der Innenstadt Husum untergebracht. In den Schulen werden rund 250 Auszubildende unterrichtet. Für beide Schulen soll in Husum ein Neubau als "Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen" errichtet werden.Die Vergabe der Leistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 440 bis 460 sollen im Rahmen des hiesigen offenen Vergabeverfahrens vergeben werden.Die für den Neubau des Bildungszentrums erforderlichen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 410 bis 430, 470 und 480, wurden bereits vergeben. Gleiches gilt für die Vergabe der Leistungen der Objektplanung und Tragwerksplanung. Die Planungsleistungen zum Brandschutzkonzept, die Baugrunduntersuchung / Gründungsempfehlung, die Energieberatung / GEG Nachweis, die Planung der Außenanlagen und der Beratung zur Gebäude-Akustik werden gemäß § 3 Abs. 9 VgV dem 20 %-Kontingent zugeordnet und national vergeben.
Grundleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen 440 bis 460 für den Neubau des Bildungszentrums für Berufe im Gesundheitswesen. Der Schulneubau wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig Holstein. Die KHU-Bau (Krankenhausunterlage Bau) ist mit der Vorentwurfsplanung bereits beim Fördermittelgeber eingereicht und genehmigt worden. Die KHU-Bau einschließlich der Vorentwurfsplanung bezog sich allerdings auf ein anderes Grundstück als das jetzige Baugrundstück. Das nunmehr vorgesehene Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 113 ""Engelsburger Weg".
siehe Vergabeunterlagen
Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen 440 bis 460 für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sodann sollen Zuwendungen für die Maßnahme beantragt werden. Nachdem die Fördermittel durch den Zuwendungsgeber bewilligt wurden, beabsichtigt der Auftraggeber, die weiteren Leistungsphasen (5 bis 9) stufenweise abrufen. Einen Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht.
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB, die wie folgt lautet:"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Das Nachfordern fehlender Angebotsunterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Ergänzende Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Der Bieter muss gemäß § 75 Abs. 1 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV über die entsprechende Berufsqualifikation verfügen (Mindestanforderung). Dabei muss der Bieter die Berufsbezeichnung der Ingenieurin oder des Ingenieurs tragen. Die Berufsqualifikation ist auf Anforderung des Auftraggebers durch eine Kammerbescheinigung nachzuweisen. Juristische Personen haben für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV zu benennen.
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall (Mindestanforderung):
o für Personenschäden von mindestens EUR 1.000.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 500.000,00 (brutto).
jeweils zweifach pro Jahr maximiert. Mit dem Angebot ist ein entsprechender Nachweis bzw. eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorzulegen, im Auftragsfalle auf die vorgenannten Deckungssummen zu erhöhen.
Der Bieter muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 angeben.
Unternehmensbezogene Referenzen:
Der Bieter muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind zwei geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.06.2019 und dem 31.05.2026 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Mindestens eines der Referenzprojekte muss in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben worden sein. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar:
o wenn der Auftragnehmer Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 440, 450 und 460 in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 8 als Hauptauftragnehmer für die Errichtung oder Umbau eines Gebäudes mindestens der Honorarzone II erbracht hat.
o Das Gebäude muss dabei eine Gesamtnutzfläche von mindestens 750 m² aufweisen. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen KG 300 und 400 müssen mindestens 3.500.000 EUR brutto betragen haben.
o Die Leistungen der Leistungsphase 2 können bereits vor dem 01.06.2019 begonnen worden sein. Die Leistungsphasen 3 bis 8 müssen vollständig innerhalb des vorgenannten Referenzzeitraums erbracht worden sein; die Leistungsphase 8 muss innerhalb des Referenzzeitraums bereits abgeschlossen worden sein.
o Eine Referenz muss nicht alle der geforderten Anlagengruppen umfassen, sondern es können Referenzen wie folgt eingereicht werden: Für Anlagengruppen 440 und 450 und / oder Anlagengruppe 460. Zur Klarstellung: Referenzen nur für die einzelne Anlagengruppe 440 oder die einzelne Anlagengruppe 450 sind nicht zulässig. Jede Referenz muss aber die vorgenannten Vergleichbarkeitsanforderungen an erbrachte Leistungsphasen, Referenzzeitraum, Gesamtnutzfläche und anrechenbare Kosten erfüllen. Zudem müssen Referenzen in einem Umfang vorgelegt werden, dass für Anlagengruppen 440 und 450 sowie Anlagengruppe 460 jeweils Referenzen für zwei Referenzprojekte vorliegen.
Erfahrung mit geförderten Projekten:
Der Bieter hat Projekte,
o bei denen er als Hauptauftragnehmer Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 440, 450 und 460 in den Leistungsphasen 2 bis 8 im Zeitraum 01.06.2019 bis 31.05.2026 erbracht hat (mit der Leistungsphase 2 kann vor dem 01.06.2019 begonnen worden sein; die Leistungsphase 8 muss innerhalb des Zeitraums begonnen und abgeschlossen worden sein) und
o bei denen es sich um die Errichtung oder den Umbau eines Gebäu-des mindestens der Honorarzone II handelte und
o bei denen öffentliche oder private Fördermittel eingesetzt wurden und
o bei denen die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) mindestens 3.500.000 EUR brutto betragen haben,
anzugeben. Es dürfen nur Projekte angegeben werden, die alle vorstehenden Voraussetzungen erfüllen. Als Mindestanforderung muss mindestens ein Projekt, das den vorstehenden Anforderungen genügt, angegeben werden.
Hinweis: Eine Referenz kann sowohl für den Nachweis "Unternehmensbezogene Referenzen" als auch für den Nachweis "Erfahrung mit geförderten Projekten" verwendet werden, wenn sie die bekanntgegebenen Mindestanforderungen sowohl für das Kriterium "unternehmensbezogene Referenz" als auch für das Kriterium "Erfahrung mit geförderten Projekten" erfüllt.
Der Bieter hat die Anzahl der bei ihm angestellten bzw. tätigen Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur mit Stand 31.05.2026 und denjenigen Anteil, der davon bereits drei Jahre bei ihm tätig ist, anzugeben.