Es soll eine Erweiterung des bestehenden Patientenportals beauftragt werden und Patiententerminals beschafft werden.
Bei der ausschreibungsgegenständlichen Lieferleistung handelt es sich um die Ergänzung bzw. Erweiterung des bereits zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber bestehenden und EU-weit ausgeschriebenen Vertragsverhältnisses über ein Patientenportal. Der Liefer- und Leistungsumfang soll gemäß dem dieser Ausschreibung bzw. Vergabe zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnisses um die Funktionalitäten der Implementierung bzw. Anbindung:
+ einer Anlage von virtuellen Warteräumen nach räumlichen und organisatorischen Anforderungen, Möglichkeit zur Vergabe von Aufnahmearten und Prioritäten sowie deren Aufruf / Zuweisung zu Arbeitsplätzen mit vollständiger und verlustfreier Integration in das bereits bestehende Patientenportal
+ einer flexiblen Anlage von Tabellen und Filterung zum Management der Wartelisten mit vollständiger und verlustfreier Integration in das bereits bestehende Patientenportal
+ einer konfigurierbare Aufrufmöglichkeit (z.B. mit / ohne akustisches Signal, virtuelle Endgeräteverwaltung, Anpassung der Texte und CI/CD auf Monitor)mit vollständiger und verlustfreier Integration in das bereits bestehende Patientenportal
+ von 10 Patiententerminals zur Bedienung der Patienten vor Ort, welche mit dem angebotenen System kompatibel sein müssen
im Zuge eines durch das KHSFV-geförderten Projekts erweitert werden.
Gesamtpreis der Leistung.
Gemäß Wertungsmatrix zu den Teststellungen:+ Gesamteindruck (7,5 Pkt.)+ An- und Einbindung virtueller Warteräume / Aufrufmöglichkeiten (7,5 Pkt.)+ Service und Support (7,5 Pkt.)+ Bewertung der Referenzen (7,5 Pkt.)
Gemäß Formblatt Zuschlagskriterien in Verbindung mit dem Leistungsverzeichnis
Optional können 5 Jahre Vollwartung anstelle der 3 Jahre Vollwartung der Software beauftragt werden.
Aufgrund eines Hackerangriffs auf die IT-Systeme der Vergabestelle mussten diese vollständig neu aufgesetzt werden. Erst nach dem Go Live der neuen Sicherheitsarchitektur im Laufe des Jahres konnte der konkrete weitere Leistungsbedarf ermittelt und mit der Verfahrensvorbereitung begonnen werden. Da die Maßnahme aus Fördermitteln finanziert wird und die Förderdauer in Kürze ausläuft, ist eine fristgerechte Beauftragung zwingend erforderlich, um den Förderzweck zu erfüllen und den Verlust der Fördermittel zu vermeiden. Auf Grund der verbleibenden Zeitspanne ist die Durchführung eines offenen Verfahrens unter Einhaltung der regulären Angebotsfrist von 30 Kalendertagen nicht mehr möglich. Eine Fristverkürzung vor diesem Hintergrund ist nicht Ausdruck rechtsmissbräuchlichen Zuwartens, sondern beruht auf einem durch den Projektverlauf bedingten, objektiv nachvollziehbaren Grund. Die Wahl der verkürzten Frist wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ermöglicht trotz Eilbedarfs eine faire und wettbewerbliche Vergabe. Zur Sicherstellung der fristgerechten Umsetzung wird die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Kalendertage verkürzt.
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs.3 S.1 Nr.1, Nr.2 und Nr. 3 GWB sowie § 134 Abs.2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs.2 S.2 GWB.
1. es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der für den Eingang der Angebote benannten Klinikum Lippe GmbH eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss, 2. die Vergabeunterlagen sind unter www.dtvp.de abrufbar, 3. Der Auftrag wird vergeben im Namen und für Rechnung der Klinikum Lippe GmbH, Röntgenstraße 18, 32756 Detmold.
32756 Detmold
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
GWB
Lfd.-Nr.1: Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate)
Lfd.-Nr. 2: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2024, 2023, 2022
Lfd.-Nr. 3: Eigenerklärung über den jeweiligen Umsatz mit den ausgeschriebenen Produkten in den Jahren 2024, 2023, 2022
Lfd.-Nr. 4: Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
-- Personenschäden mindestens 1.500.000,00 EUR,-- sonstige Schäden mindestens 500.000,00 EUR.
Hier ist neben der Auskunft ein Nachweis des Versicherers zu erbringen, dass die geforderten Summen im Auftragsfall zur Verfügung stehen, sofern der Versicherungsnachweis nicht den geforderten Mindestdeckungssummen entspricht.
Lfd.-Nr. 5: Mindestens drei Referenzkrankenhäuser, welche das angebotene System mindestens bei einer angegebenen Referenz mit Schnittstelle zum Patientenportal der Firma POLAVIS bereits nutzen und innerhalb der letzten drei Jahre bezogen haben. Die Liste der Referenzkrankenhäuser muss dabei mindestens die Bezeichnung des Systems, den Bruttoauftragswert, den Namen und die Anschrift des Referenzkunden nebst Kontaktdaten sowie die Anforderungen aus der Wertungsmatrix "Teststellungen" enthalten.
Lfd.-Nr. 6: Nachweis über das Bestehen eines eigenen oder sonstigen zur Verfügung stehenden vom Hersteller der angebotenen Produkte zertifizierten deutschsprachigen Kundendienstes inkl. der generellen Erreichbarkeit; im Falle eines nicht eigenen Kundendienstes ist/sind eine/die entsprechenden Verfügbarkeitserklärung(en) dem Angebot beizufügen.
Lfd.-Nr. 7: Nachweise über die Qualifikation der Kundendienstmitarbeiter/Innen
Lfd.-Nr. 8: Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem
Lfd.-Nr. 9: Eigenerklärung darüber, ob es sich bei dem Unternehmen des Bieters um ein Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der zum Zeitpunkt der Ausschreibung anwendbaren Definition handelt.
Lfd.-Nr. 10: Eigenerklärung zur Einhaltung der Fördervoraussetzungen
Lfd.-Nr. 11: Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen
Lfd.-Nr. 12: Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat
Lfd.-Nr. 13: Nachweis für die Berechtigung nach §21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
Lfd.-Nr. 14: Alle Angaben gemäß dem Dokument "Formblatt Zuschlagskriterien" zu den dort aufgeführten Kriterien