Die Stadt Frankfurt am Main hat die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (SSF) mit der Steuerung von erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung einer Multifunktionsarena auf dem Parkplatz P9 des Deutsche Bank Parks betraut. Ziel ist es hierbei, eine zukunftsfähige und wirtschaftlich tragfähige Multifunktionsarena mit modernen Hospitality- und Eventbereichen für Sportereignisse und Veranstaltungen zu realisieren sowie für die beiden Frankfurter Profi-Sportteams Löwen und Skyliners eine moderne und zukunftsfähige Spielstätte zu errichten.Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Ziele der Vorplanung bestehen darin, die Klärung grundlegender planungs- und bauordnungsrechtliche Randbedingungen am Standort, die Planung einer wirtschaftlichen und nachhaltige Multifunktionsarena sowie die Erarbeitung eines Raum- und Bedarfsprogramms unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzungen Eishockey, Basketball und Konzertveranstaltungen und ihrer betrieblichen Abläufe. Mit der Vorplanung ist eine belastbare Planungsgrundlage für eine später zu erfolgende Vergabe an einen Kumulativleistungsträger (TU/TÜ) für bauliche Realisierung der Multifunktionsarena P9 zu schaffen.Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es werden Generalplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 und 2 in Anlehnung an die HOAI und AHO vergeben, u. a.- Objektplanung Gebäude und Innenräume (in Anlehnung an § 33ff HOAI);- Freianlagenplanung (in Anlehnung an § 38ff HOAI);- Tragwerksplanung (in Anlehnung an § 49ff HOAI);- Fachplanung Technischen Ausrüstung (in Anlehnung an § 53ff HOAI);- Fachplanung Bauphysik (in Anlehnung an Abschnitt 1.2.1 HOAI);- Brandschutzplanung (in Anlehnung an das AHO Heft Nr. 17)Der Leistungsbeginn erfolgt direkt nach BeauftragungEine detaillierte Beschreibung der Leistungen ist dem Dokument B Leistungsbild zu entnehmen.
A1) ProjektleitungA2) Stellvertretende ProjektleitungA3) Projektteam und ProjektorganisationA4) Projektschnittstellen
B1) Kosten und QualitätenB2) Wirtschaftlicher und zeitgemäßer BetriebB3) Planungsspezifische Herausforderungen
C1) Kalkulatorisches Honorarangebot
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV in der zum Zeitpunkt der EU-Vergabebekanntmachung geltenden Fassung. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistung. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
A) Die Teilnahmeanträge und auch die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern ein fremdsprachiger Drittnachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrags oder Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine Übersetzung des Nachweises vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung einer beglaubigten Übersetzung vor. B) Unter dem nachfolgenden Begriff "Bewerber" werden Einzelbewerber (natürliche oder juristische) oder Zusammenschlüsse solcher (Bewerbergemeinschaften) zusammengefasst. Sofern Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften in den nachfolgenden Kapiteln bzw. Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind diese grundsätzlich unter dem Begriff "Bewerber" zu verstehen.C) Bewerber, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet, sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform zu registrieren. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regelmäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. D) Die Bekanntmachung und die Bewerbungsunterlagen beinhalten alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des Teilnahmeantrages. Enthalten diese nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabefahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens sieben Tage vor der jeweiligen Abgabefrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. E) Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist das Formblatt mit der Bezeichnung "Teilnahmeantrag" sowie bei Bedarf die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage C1) bzw. die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage C2) zu verwenden. Der Teilnahmeantrag sowie die geforderten Nachweise und Anlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, auf der Vergabeplattform und nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrags gestartet wurde. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übermittlung Ihres Teilnahmeantrags. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. F) Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten, Ressourcen bzw. Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 47 VgV). I) Nachforderungen Die Auftraggeberin behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor. G) Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Beauftragung eines Planungsbüros als Nachunternehmer mehrerer Bewerber / Bieter ist nicht per se ausgeschlossen. Dem Bewerber / Bieter obliegt es sicherzustellen, z.B. durch Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung mit seinem Nachunternehmer und der nur begrenzten Weitergabe von Informationen an den Nachunternehmer, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb auftritt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Verpflichtung des Bieters erwartet, dass dieser sicherstellt, dass wenn ein Nachunternehmer eingebunden wird, die Einhaltung des Geheimwettbewerbs gesichert wird.
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
Handels-/ PartnerschaftsregisterA) Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Eigenerklärung ausreichend. Ein entsprechender Auszug aus dem Handels-/ Partnerschaftsregister ist erst im Auftragsfall vorzulegen.B) Bei Unternehmen mit einem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist im Auftragsfall ein Auszug aus dem jeweiligen Handels-/ Partnerschaftsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vorzulegen
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Versicherer bzw. Erklärung, dass, falls eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung die die Mindestdeckungssummen nicht enthält, im Auftragsfall eine solche Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wirdMindestdeckungssummen:- Personenschäden: 5.000.000 EUR (pro Schadensfall, min. 2-fache Jahresmaximierung)- Sachschäden: 5.000.000 EUR (pro Schadensfall, min. 2-fache Jahresmaximierung)
Der Bewerber hat zur Darlegung der Eignung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenzen in Bezug auf die folgenden Bereiche darzulegen:- Referenz 1.1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume - Freizeit / Sport (geschlossene Sportstätte)- Referenz 1.2 - Objektplanung Gebäude und Innenräume - Freizeit / Sport- Referenz 2 - Tragwerksplanung- Referenz 3 - Technische Ausrüstung- Referenz 4 - Freianlagen (5 wertungsfähige Referenzen = max. 100 Punkte) Aus Sicht des Auftraggebers ist die vorgenannte Anzahl an Referenzen ausreichend. Der Auftraggeber wird, bei Abgabe von mehr als den geforderten Referenzen, die Referenz mit der höchsten Punktzahl in die Wertung einbeziehen. Ein Referenzprojekt darf nicht mehrfach eingereicht werden. Die jeweiligen Mindestkriterien müssen erreicht werden, damit die jeweilige Referenz gewertet werden kann:Mindestkriterien für Referenz 1.1 und 1.2 (Objektplanung)- Fertigstellung und Inbetriebnahme der Referenz innerhalb der letzten 20 Jahre (02/2006 - Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge) oder Fertigstellung und Inbetriebnahme in 2026 geplant. Mindestkriterien für Referenz 1.1:- Objektplanung (beauftragte Leistungsphase: mind. LP 2 gem. § 34 HOAI) für den Neubau einer geschlossenen Sportstätte (Halle) gem. Anlage 10 HOAI für den Nutzungsbereich "Freizeit / Sport" (Mehrzweckhalle oder Großsportstätten) mit einer Gesamtkapazität von min. 6.500 Zuschauern, maßgebend ist die Anzahl der Besucherplätze auf den Tribünen (Sitz- und Stehplätze). Nicht zugelassen sind Bäder, Theaterbauten, Musicaltheater und offene Stadien sowie temporäre Bauten und temporäre Ergänzungen von Tribünenbauten in bestehenden Objekten. Mindestkriterien für Referenz 1.2:- Objektplanung (beauftragte Leistungsphase: mind. LP 2 gem. § 34 HOAI) für den Neubau einer Sportstätte gem. Anlage 10 HOAI für den Nutzungsbereich "Freizeit / Sport" (Mehrzweckhalle oder Großsportstätten) mit einer Gesamtkapazität von min. 6.500 Zuschauern, maßgebend ist die Anzahl der Besucherplätze auf den Tribünen (Sitz- und Stehplätze). Nicht zugelassen sind Bäder, Theaterbauten und Musicaltheater sowie temporäre Bauten und temporäre Ergänzungen von Tribünenbauten in bestehenden Objekten.Mindestkriterien für Referenz 2, 3 und 4:- Fertigstellung und Inbetriebnahme der Referenz innerhalb der letzten 10 Jahre (02/2016 - Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge) oder Fertigstellung und Inbetriebnahme in 2026 geplant. Mindestkriterien für Referenz 2 (Tragwerksplanung):- Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (mind. LP 2) für einen Sonder- oder Gewerbebau (Versammlungsstätte, Produktionsgebäude, Verkaufsstätte, Mischnutzung), HINWEIS: Bürogebäude und Wohnimmobilien sind als Mindestreferenz NICHT zulässig.- Referenz umfasst weitgespannte Dachkonstruktion, mind. 30 m stützenfrei.Mindestkriterien für Referenz 3 (Technische Ausrüstung):- Planung der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI (mind. LP 2) für eine Versammlungsstätte gem. MVStättVO § 1.Mindestkriterien für Referenz 4 (Freianlagen):- Planung von Freianlagen / Außenanlagen gem. § 39 HOAI (mind. LP 2), Planungsumfang mind. 10.000 m2 Fläche.Unter Berücksichtigung der angegebenen Höchstzahl werden unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, die Bewerber mit den meisten Punkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber auf dem letztmöglichen Rang gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl durch einen Losentscheid getroffen (vgl. § 75 Abs.6 VgV).
Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären sich alle Bewerber, auch soweit aus dem EU-Ausland stammen, mit der Anwendung der HOAI 2021 (dt. Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen) einverstanden.