Vergabe von Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 7, Medizin- oder labortechnische Anlagen gemäß § 53 HOAI in den Leistungsphasen 3 - 9 zzgl. besondere Leistungen gemäß der Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Die Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH plant die Nutzungsänderung eines derzeit ungenutzten Operationsbereich im Bürgerhospital Frankfurt am Main zugunsten von Büroflächen und der Abteilung interventionelle Radiologie.Da es sich um eine Bauaufgabe mit geringem Umfang handelt und der Auftraggeber bereits eine detaillierte Auseinandersetzung mit seinen Anforderungen vorgenommen hat (vgl. Anlage B2 und B3), wird direkt mit der Leistungsphase 3 gemäß HOAI gestartet.
Es werden die Leistungen der LPH: 3-4, LPH: 5-8, LPH 9 gem. HOAI zur Planung des Umbaus in drei Stufen vergeben.
Eine genaue Beschreibung des Projekts ist dem Dokument B-Projektbeschreibung zu entnehmen.
Projektleitung; stellvertretende Projektleitung; Personaleinsatz/Projektteam
Bauen im Bestand (Umbau), Krankenhausbau
Kalkulatorisches Honorarangebot
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben.
Vergabeunterlagen:A - AngebotsbedingungenA1 - Angebotsblatt (A1.1-A1.3)A2 - HonorarblattA3 - LeistungsbildA4 - Vertragsentwurf inkl. Anlagen (A4.1)
B - ProjektbeschreibungB1 - MachbarkeitsstudieB2 - VorentwurfB3 - Raumprogramm
Die Leistung wird im Offenen Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 Abs. 1 VgV vergeben. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Mit Einreichung des Angebotes erklären sich alle Bieter mit der Anwendung der HOAI 2021 (dt. Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen) einverstanden.
a) Das Angebot ist innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform (126b BGB) über die Vergabeplattform einzureichen.b) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Angaben und Erklärungen unter Beachtung der Vorgaben des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.c) Die Kommunikation erfolgt gemäß § 97 Abs. 5 GWB ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unterlagen beinhalten alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des Angebotsblatts. Enthalten die Vergabesunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bieters zum Vergabefahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens zehn Tage vor der jeweiligen Abgabefrist zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.d) Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung. Bei der Angebotserstellung sind die Regelungen des beiliegenden Vertrags samt allen darin genannten Vertragsbestandteilen zu beachten. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfs sind bindend. Es ist den Bietern nicht gestattet, Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Gleichwohl vorgenommene Änderungen führen zum Ausschluss. Vorschläge zu Änderungen einzelner Vertragsregelungen können ausschließlich im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden. Der Auftraggeber entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und inwieweit er solche Vorschläge akzeptiert. Eine Anpassung des Vertragsentwurfs erfolgt nur, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich für erforderlich hält. e) Bietergemeinschaften sind zugelassen (vgl. § 43 VgV).f) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist nachzuweisen, dass der Bieter auf die Mittel des anderen Unternehmens tatsächlich zugreifen kann (vgl. § 47 VgV). Hierzu ist die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe für jedes andere Unternehmen auszufüllen und dem Angebot beizufügen (vgl. Anlage A1.2). g) Bei Angebotsabgabe sind in der Verpflichtungserklärung (vgl. Anlage A1.3) die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Die Nachunternehmer müssen vor Vertragsabschluss namentlich benannt sein.h) Für die Einreichung des Angebots ist das Formblatt Angebotsblatt A1 sowie das Formblatt Honorarblatt A2 zu verwenden. Zudem sind bei Bedarf die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A1.1), die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage A1.2) bzw. die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Anlage A1.3) zu verwenden. An den zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen durch den Bieter keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall einen Ausschluss gemäß § 57 VgV vor. Alle Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen.
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUVgVAnzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift