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Bieterverfahren Mutter-Teresa-Straße, Oberursel
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 1
61440
Oberursel
Deutschland
vergaben@proprojekt.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Stadt Oberursel (Taunus) beabsichtigt, ein bereits vermessenes und katastermäßig gebildetes jedoch noch nicht im Grundbuch eingetragenes Grundstück im Bereich der Mutter-Teresa-Straße im Erbbaurechtsverhältnis zu vergeben. Das Grundstück befindet sich im Bereich des zurzeit noch geltenden Bebauungsplans Nr. 3, der dieses als allgemeines Wohngebiet ausweist und eine Wohnbebauung zulässt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Jahr 2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes nach § 2 BauGB (Aufstellungsbeschluss) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 254 "Mutter-Teresa-Straße" mit einer Größe von 1,8 ha befindet sich im Bereich zwischen der Bommersheimer Straße und der Wallstraße im Stadtteil Bommersheim in Oberursel (Taunus). Ziel des Bebauungsplanes ist es, in der Eckzone zwischen Bommersheimer Straße und Wall-straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit u.a. preisgebunden Wohnungen zu schaffen.

Der Erbbaurechtsnehmer hat sich zu verpflichten, auf dem Grundstück ein Gebäude zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu errichten und dieses nach Fertigstellung für 30 Jahre zu den im Punkt "kostengünstiger Wohnraum" aufgeführten Mietpreisvorgaben zu vermieten. Der Erbbaurechtsnehmer wird Eigentümer des Gebäudes. Die Stadt Oberursel (Taunus) bleibt Ei-gentümerin des Grundstückes. Das Erbbaurecht wird für 99 Jahre abgeschlossen.

Haupterfüllungsort

Mutter-Teresa-Straße
61440
Oberursel

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

A) Verfahrenssprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrags oder Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.

B) Begriffsbezeichnungen
Unter dem nachfolgenden Begriff "Bieter" werden Einzelbewerber (natürliche oder juristische) oder Zusammenschlüsse solcher (Bewerbergemeinschaften) zusammengefasst. Sofern Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften in den nachfolgenden Kapiteln bzw. Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind diese grundsätzlich unter dem Begriff "Bieter" zu verstehen.

C) Registrierung Vergabeplattform
Bieter, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform (DTVP - Deutsches Vergabeportal GmbH) zu registrieren. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regemäßig, tragen Sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.

D) Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen beinhalten alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des Angebots. Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens sieben Tage vor der jeweiligen Abgabefrist zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.

E) Abgabe Angebot
Für die Einreichung des Angebots ist das Formblatt mit der Bezeichnung "Angebotsblatt" sowie die zugehörigen weiteren Anlagen zu verwenden. Das Angebot sowie die geforderten Nachweise und Anlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, auf der Vergabeplattform und nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebots gestartet wurde. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übermittlung Ihres Angebots. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen.

F) Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Von Bietergemeinschaften ist ein gemeinsames Angebotsblatt auszufüllen. Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung ist als Nachweis, dass die Bietergemeinschaft auf die Mittel aller Mitglieder tatsächlich zugreifen kann, einzureichen (vgl. Anlage B1.1). Weiterhin sind verschiedene Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen, dabei ist deutlich zu machen, welche Angaben von welchem Mitglied der Bietergemeinschaft stammen.

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