Die maximale, im Zuschlagskriterium Technische Eignung erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 200. Dies entspricht in der Gewichtung 20%.
Die Wertungsmatrix (Anlage 1.1) ist vom Bieter auszufüllen und ist in folgende Kriterien untergliedert:
- (A)-Kriterium: Ausschlusskriterium (Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zwingend zum Ausschluss)
- (B)-Kriterium: Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet).
- (I) Kriterium: informatives Kriterium (fließt nicht in die Punktebewertung ein).
In einer ersten Stufe wertet das Klinikum die Angebote im Hinblick auf Erfüllung der A-Kriterien aus. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend auf dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die B-Kriterien der Leistungsbeschreibung bewertet das Klinikum dahingehend, dass jeder Leistungsabfrage der der in der Leistungsbeschreibung zugeordnete Punktwert zugeteilt wird, sofern das Kriterium erfüllt ist.
Die Ausgestaltung der Bewertungskriterien sowie die anzuwendende Bewertungsmethodik ergeben sich aus der Anlage 1.1 der Vergabeunterlagen.