Verfahrensangaben

Sanierung Geschwister-Scholl-Gymnasium Stadt Wetter (Ruhr)- Schadstoffsanierung

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.07.2026
21.07.2026 10:00 Uhr
21.07.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Wetter (Ruhr)
DE126 876 765
Kaiserstraße 70
58300
Wetter (Ruhr)
Deutschland
DEA56
projekt.gsg@stadt-wetter.de
+49 2335840 580

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
DE 125 233 481
Möserstraße 2-3
49074
Osnabrück
Deutschland
DE944
Vergabestelle
vergabestelle@wolter-hoppenberg.de
+49 541506967-0
Weitere Auskünfte
Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
DE 125 233 481
Möserstraße 2-3
49074
Osnabrück
Deutschland
DE944
Vergabestelle
vergabestelle@wolter-hoppenberg.de
+49 541506967-0
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45453100-8
45453000-7
45000000-7
45262660-5
45111000-8
45111100-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Wetter (Ruhr) realisiert die Sanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasium Wetter an der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße 28 in 58300 Wetter (Ruhr). Ziel der Maßnahme ist die Sanierung des Gymnasiums sowie der angrenzenden Dreifach-Wettkampfsporthalle (inklusive energetischer Sanierung) einschließlich einer Schadstoffsanierung.
Das Gymnasium liegt in zentraler Lage in Wetter (Ruhr) im Ennepe-Ruhr-Kreis. Das Schulgrundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet.
Die Sanierung des Gymnasiums - mit Ausnahme der naturwissenschaftlichen Räume in Ebene 00, die bereits im Jahr 2019 saniert wurden - erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Sanierung der Sporthalle ist im Anschluss vorgesehen. Erneuert werden die gesamte technische Gebäudeausrüstung, sämtliche Oberflächen (Boden, Decken, Wände), das Dach sowie die Fassade einschließlich der Fenster. Beide Bauabschnitte beginnen jeweils mit einer Schadstoffsanierung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauleistungen ist die Schadstoffsanierung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
31.08.2026
15.11.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hoffmann-von-Fallersleben-Straße 28
58300
Wetter (Ruhr)
Deutschland
DEA56

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen und Instandhaltungsangeboten. Gewertet wird der vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.); eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRMZLU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Weitergehende Auskünfte bzw. Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Deutschen Vergabeportal angefordert bzw. gestellt werden. Eingehende Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass allen Bietern im Vergabeportal eine Bieterinformations- und Rückfragenliste unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotes enthalten könnten. Über eine neue Bieterinformations- und Rückfragenliste werden nur diejenigen Interessenten unaufgefordert unterrichtet, die sich als Interessent im Deutschen Vergabeportal registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Projektraum für das o. a. Vorhaben im Deutschen Vergabeportal aufzurufen, um dort die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste abzurufen. Die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste ist über den Projektraum im Deutschen Vergabeportal jederzeit abrufbar.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von fehlenden Unterlagen wird im Rahmen der Vorgaben der VOB/A erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Mindestanforderung an die Eignung ist ein Umsatz im Durchschnitt von mindesten 2,5 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau) vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzliste über Arbeiten für Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau innerhalb der letzten 5 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/ A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Mindestanforderung an die Eignung sind:
a) der Nachweis über mindestens drei erbrachte Referenzvorhaben mit einem nach Art und Umfang vergleichbaren Auftragsgegenstand (Asbest, PAK, KMF, PCB, SM) und einem Auftragswert von mind. 1 Mio. EUR netto und
b) der Nachweis über mindestens zwei erbrachte und den Anforderungen zu a) genügenden Referenzvorhaben, die bei laufendem Betrieb umgesetzt wurden.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal); zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte (Formular 124). Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Mindestanforderung an die Eignung ist eine Anzahl von mindestens 15 aktuell beschäftigten Arbeitskräften, die im Bereich der Schadstoffsanierung eingesetzt werden können.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis des Überwachungszertifikates Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertiger Art gemäß KrWG / EfbV. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Vorlage einer Kopie des Zertifikates der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich das zuvor genannte Zertifikat aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Eigenerklärung über die Verfügbarkeit von insgesamt mindestens 6 Schleusen und Unterdruckgeräten. Zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

a) Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit Asbest; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Kopie des entsprechenden Sachkundenachweises.
b) Nachweis der Sach- bzw. Fachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 521 bzw. TRGS 524 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Kopie des entsprechenden Sachkundenachweises.
Zu a) und b): Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich der jeweilige Nachweis aus diesem Verzeichnis ergibt.
Mindestanforderung an die Eignung sind:
zu a): die Vorlage eines entsprechenden Nachweises für mindestens drei Mitarbeiter/innen und
zu b): die Vorlage eines entsprechenden Nachweises für mindestens fünf Mitarbeiter/innen.

Finanzierung

Siehe hierzu die Vorgaben in den Besonderen Vertragsbedingungen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bieter haben Ihre Eignung entsprechend den vorgegebenen Eignungskriterien nachzuweisen. Außerdem haben Bieter den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über folgende Eigenerklärungen entsprechend den mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formularen zu erbringen:
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen,
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG und
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung