a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Gerüstbauarbeiten) vergleichbar sind;
b) Referenzliste über vergleichbare Arbeiten (Gerüstbauarbeiten) innerhalb der letzten fünf Jahre;
c) Zahl der in den in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal);
d) Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle;
e) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
f) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen;
g) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
h) Angabe zur Mitgliedschaft bei bei der Berufsgenossenschaft und
i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Lastenheftes der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
Zu a) bis h): Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der entsprechenden Eigenerklärungen im Formblatt 124 der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Bei nicht präqualifizierten Bietern genügen zur Nachweisführung entsprechende Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124), der Auftraggeber behält sich jedoch vor von den Bietern der engeren Wahl entsprechende Bestätigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.