Die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum in Emsdetten macht es erforderlich, neue Wohngebietsflächen zu entwickeln. Da der Stadt Emsdetten im bestehenden Stadtgebiet für eine städtebauliche Entwicklung derzeit keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen, ist es erforderlich, an den Siedlungskörper angrenzende Flächenpotenziale für die Deckung der bestehenden Wohnbauflächenbedarfe heranzuziehen. Dafür eignen sich verschiedene Flächen am westlichen Siedlungsrand, welche bereits seit Langem im Flächennutzungsplan, wie auch im Regionalplan als potenzielle Siedlungsflächen dargestellt bzw. ausgewiesen sind. Zur Entwicklung dieser Flächen wurde in 2019 das Projekt "Entwicklungskonzept Stadtgebiet WEST" ins Leben gerufen. Dieses beschäftigt sich unter anderem mit der Entwicklung der Flächen westlich des Erz- und Silberwegs. Die Planungsleistungen für das Gebiet westlich des Silberwegs sind abgeschlossen. Die Erschließung beginnt im Jahr 2026. Folglich sollen auch die Planungen und Erschließungsarbeiten des Gebiets westlich des Erzwegs erfolgen. Die Entwicklung des Stadtgebiets erfolgt mit dem Ziel, bedarfsgerechte, nachfrageorientierte, nachhaltige und möglichst flächensparende Wohnangebote zu schaffen. Dabei sind neben den im Gebiet bestehenden Nutzungen und Landschaftsstrukturen die Aspekte der Klimaanpassung, insbesondere die Themen Regenwasserrückhaltung und Hitze, aber auch der Arten- und Immissionsschutz zu berücksichtigen. Die Vergabe der Erschließungsplanungsleistungen für dieses Gebiet ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Gegenstand der losweisen Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 zu folgenden Leistungsbildern:Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 zur HOAI,Los 2: Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 zur HOAI.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt jeweils stufenweise (Näheres siehe unten).
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (24%), Organisatorische Herangehensweise (12%), Konzept für die Überwachung der Bauausführung (7%), Kostenmanagement (7%) und Terminsteuerung (5%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet werden die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Ingenieur/in benannt wird, sowie die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Bauoberleiter/in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst für beide Lose nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen für die 2. Beauftragungsstufe sind die Leistungsphasen 4 bis 5 und für die 3. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 6 bis 9.
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar.2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau, Wasserwirt-schaft/Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Fachrichtung (Los 1) bzw. Ingenieur/in der Fachrichtung Verkehrsbauwesen/Verkehrswegebau, Raum- und Infrastrukturplanung oder vergleichbarer Fachrichtung (Los 2). Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bieter, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Zum Nachweis der Berufsqualifikationen ist eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein sonstiger geeigneter Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen eine Vorlage im Original zu verlangen.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.
Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:1. Im Los 1 Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre ) zur Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Planung von Kanalanlagen in einem Erschließungsgebiet von mindestens 5 ha, bei denen mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke bearbeitet und abgeschlossen wurde, das Objekt mindestens der Honorarzone II oder höher gem. HOAI 2013/2021 entsprach, sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 750.000 EUR (ohne MwSt.) beliefen und die zum maßgeblichen Leistungsbild erbrachten Leistungen nicht vor dem 01.03.2021 (Stichtag) beendet wurden und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) nicht vor diesem Stichtag lag.2. Im Los 2 Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre) zur die Planung von Erschließungsstraßen in einem Erschließungsgebiet von mindestens 5 ha, bei denen mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen bearbeitet und abgeschlossen wurde, das Objekt mindestens der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021 entsprach, sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300-500 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 500.000 EUR (ohne MwSt.) beliefen und die zum maßgeblichen Leistungsbild erbrachten Leistungen nicht vor dem 01.03.2021 (Stichtag) beendet wurden und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) nicht vor diesem Stichtag lag.
Zu 1: Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke abdecken, ansonsten gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet für Los 1. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein.Zu 2: Die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen abdecken, ansonsten gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet für Los 2. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieter-Referenzformular.
Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2023 bis 2025 sowie aktuell) mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in der nachfolgend genannten Fachrichtung (oder einer vergleichbaren Fachrichtung): Los 1: Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau, Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft; Los 2: Verkehrsbauwesen/Verkehrswegebau, Raum- und Infrastrukturplanung .Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Ingenieur/innen der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau, Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Fachrichtung (Los 1) und von nicht unter 2,00 Ingenieur/innen Fachrichtung Verkehrsbauwesen/Verkehrswegebau, Raum- und Infrastrukturplanung oder vergleichbarer Fachrichtung (Los 2) und nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Bauingenieur/in oder der Berufsqualifikation Techniker/in (Lose 1 und 2), jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.