Die RLG beabsichtigt die Vergabe der Einführung eines stationsbasierten Carsharings im Kreis Soest.Das Carsharing-System im Kreis Soest soll als zusätzliches Angebot die Mobilität im Umweltverbund verbessern und als Ergänzung zum ÖPNV sowie zum bereits bestehenden Fahrradmietsystem "HelBi" einen zusätzlichen Baustein zur Schaffung einer Alternative zum privaten (Zweit-)PKW darstellen. Dementsprechend soll ein stationsbasiertes System mit festen Abhol- und Rückgabepunkten im öffentlichen Raum geschaffen werden.
Nähere Angaben zum Auftrag sind insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag endet 3 Jahre nach Leistungsbeginn. Eine Verlängerung des Vertrages ist mehrmals bis zur Gesamtlaufzeit möglich, jedoch nur, wenn beide Parteien schriftlich ihr Einverständnis zur Verlängerung erklären. Die Gesamtlaufzeit dieses Vertrages, einschließlich aller Verlängerungsperioden, darf sieben (7) Jahre nicht überschreiten.
Nähere Details siehe "A03 Zuschlagsmatrix"
Reduzierung der Nutzung von privaten Zweit- PKWs durch Alternativangebot im ländlichen Raum.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Die Möglichkeit zur Nachforderung richtet sich gem. § 56 VgV.
Der Bewerber muss in das Berufs- und Handelsregister eingetragen sein. Bewerber, die keinen Sitz in Deutschland haben, müssen eine Eintragung in einem vergleichbaren Register des Mitgliedsstaates ihres Sitzes vorweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bewerbers im Bewerbungsformular.
Bewerber müssen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz angeben. Bewerbergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.Die Angabe erfolgt im Bewerbungsformular im Abschnitt B.Diese Angabe der Umsätze ist eine Mindestanforderung an die Eignung.
Der Bewerber muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die von der Leistungsbeschreibung umfassten Tätigkeiten mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügen:Personenschäden: 7.500.000 EURSachschäden: 2.000.000 EURVermögensschäden: 1.000.000 EURDie Mindestdeckungssummen gelten jeweils pro Schadensfall. Die genannten Mindestdeckungssummen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen. Die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bestehenden Deckungssummen sind im Bewerbungsformular im Tabellenblatt A, Ziffer A.3. anzugeben. Ein Nachweis der bestehenden Versicherung ist nur auf Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Für den Fall, dass die vorgeschriebenen Deckungssummen derzeit noch nicht erreicht werden, ist eine Erklärung des Bewerbers vorzulegen, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt.
1.1 Gewertet werden für die Eignung nur Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Projekt) war der Betrieb eines Carsharingsystems mit mindestens 10 Fahrzeugen.b) Referenzauftraggeber/Referenzkonzessionsgeber war ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung.c) Gegenstand der Leistung für das Projekt war u.a. die Lieferung von Carsharingfahrzeugen (E-Fahrzeuge und Verbrennerfahrzeuge) sowie der Betrieb des Carsharingsystems. Es ist eine Projektbeschreibung einzureichen, aus welcher sich der Leistungsgegenstand und der Schwerpunkt der geleisteten Tätigkeit und eine detaillierte Beschreibung der eigenen Rolle im Projekt ergibt.
Mindestens eine Referenz muss die Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit des Grundkriteriums 1.1 erfüllen.Für die Auswahlentscheidung aus allen geeigneten Bewerbern zur Aufforderung für die zweiten Stufe wird das Grundkriterium 1.1 mit 25% bewertet. Zudem werden zusätzliche Referenzanforderungen abgefragt und bewertet, die jeweils auch eine Gewichtung von 25% haben:1.2 zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Anzahl der Fahrzeuge 1.3 zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Schwerpunkt E-Mobilität 1.4 zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Betrieb eines Online-Buchungssystems.
Die Kriterien 1.1 bis 1.4 werden in Summe mit 100% bewertet. Die Einzelheiten der prozentualen Bewertung innerhalb der Kriterien ergeben sich aus der Auswahlmatrix.
Der Bewerber hat die Angaben in der Vergabeunterlage T01 unter C (1) bis C (4) zu tätigen.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft
Eine Selbstausführungsquote von mindestens 70 % der Leistungserbringung wird vorausgesetzt. Der Einsatz von Nachunternehmen (Subunternehmern) ist in begrenztem Umfang von weniger als 30 % der Leistungserbringung möglich. Eine Auflistung der vorgesehenen Sub-Dienstleister wird durch den AN beigefügt. Für kritische Dienstleistungen darf der Auftraggeber vorgeben, keine Nachunternehmen einzusetzen, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen.