Gegenstand der Ausschreibung waren die Architektenleistungen zur Freianlagenplanung für das Bauvorhaben "Umbau Collegium Bernardinum" in Attendorn.
Die Stadt Attendorn ist Eigentümerin des ehemaligen Internatsgebäudes des Collegium Bernardinum im innerstädtischen Bereich der Kernstadt Attendorn. Das Gebäude soll für eine künftige Nutzung als Standort der Sonnenschule (Grundschule) umgebaut und ggf. baulich erweitert werden. Das Bestandsgebäude gliedert sich in drei Flügel, die als "U" angeordnet einen Innenhof ergeben. Das Gebäude ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen worden. Mit dem Vorhaben soll auch eine Änderung des pädagogischen Profils der Sonnenschule hin zu einer zeitgemäßen pädagogischen Unterrichtsform ermöglicht werden. Die neuen Anforderungen führen zu einer Neuausrichtung der Sonnenschule, bei der die Schule nebst Ganztag "neu gedacht" werden soll. Im Zuge des Vorhabens müssen auch die Freianlagen umgestaltet werden. Auf dem topographisch anspruchsvollen Grundstück findet sich alter, hochstämmiger Baumbestand, vornehmlich Laubholz (Buche, Eiche, Ahorn, Erle), der eine besondere Rücksichtnahme erfordert. Außerdem befindet sich das Grundstück in der Nähe historischer Wallanlagen und der Innenstadt, weshalb mit Bodendenkmälern zu rechnen ist.Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Freianlagen für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Umbau Collegium Bernardinum". Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist.Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertung von Aussagen des Bieters zur Herangehensweise (Projektkonzept)
Bewertung verantwortliche/r Landschaftsarchitekt/in
Honorarhöhe
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind eine 2. Beauftragungsstufe mit den LPhen 4 bis 6 und als 3. Beauftragungsstufe Leistungen zu den LPhen 7 bis 9.
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.