Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Umschlag von Bioabfällen aus dem Kreis Herford. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Umschlaganlage und deren Betrieb. Sowohl die Sammlung und der Transport der Bioabfälle zur Umschlaganlage als auch die Abholung und Weitertransport der Bioabfälle sind nicht Gegenstand des zu vergebenden Auftrags.
Der Auftragnehmer hat in einem vom Auftraggeber definierten Suchgebiet (siehe den als Vergabeunterlage H3 bereitgestellten Lageplan) eine Umschlaganlage bereitzustellen und zu betreiben. Es steht den Bietern frei, sich mit einer bereits vorhandenen oder einer erst noch zu errichtenden Umschlaganlage am Verfahren zu beteiligen. Der gesamte Umschlag der Bioabfallmengen muss an einer Umschlaganlage erfolgen. Mehrere Umschlaganlagen sind nicht zugelassen.Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle notwendigen Teilleistungen ab der Anlieferung der Bioabfälle (durch die kreisangehörigen Kommunen bzw. von diesen beauftragte Dritte) an der Umschlaganlage des Auftragnehmers bis hin zur Verwiegung der Sammelzüge beim Verlassen der Umschlaganlage. Der Abtransport der Abfälle erfolgt mittels Sammelzügen durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte.Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber hat zwei einseitige Optionen zur Verlängerung des Vertrags um jeweils fünf Jahre, d.h. längstens bis zum 30.12.2059. Die Frist für die Ausübung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber beträgt jeweils 12 Monate.Sollte sich die Errichtung der Bioverwertungsanlage, zu welcher die Bioabfälle weitertransportiert werden sollen, verzögern, steht es dem Auftraggeber frei, die Umschlaganlage erst ab einem späteren Zeitpunkt zu nutzen. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer nur denjenigen (im Angebot separat abgefragten) Teil seiner Vergütung, der auf die Vorhaltung der Umschlaganlage entfällt. Der tatsächliche Beginn der Anlieferungen wird dem Auftragnehmer mit einer Vorlaufzeit von 9 Monaten mitgeteilt.
Bewertet wird ein im Preisblatt anzugebender Wertungspreis (in EUR/Mg), der neben der vom Bietern angebotenen Vergütung auch zu erwartende Folgekosten für den Transport zum Umschlagsplatz und den Weitertransport zum Kompostwerk in Lemgo. Die Bewertung wird anhand einer Formel, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A3 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist, vorgenommen.
Bewertet werden Zusagen des Auftraggebers zur Logistik der angebotenen Umschlaganlage in einem vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Betriebskonzept, wobei folgende Unterkriterien berücksichtigt werden: Anzahl zeitgleich betreibbarer Abkippstellen (7,5%), Fremdstofferkennung (7,5%), Rückstaulänge auf der Zuwegung vor der Eingangswaage (2,5%), separate Ein- und Ausgangswaage (5%) und Anzahl eigener Stellplätze (außerhalb des öffentlichen Straßenraums) für Sammelfahrzeuge und Sammelzüge (2,5%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A3 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet werden Zusagen des Bieter in dem mit seinem Angebot einzureichenden Betriebskonzept zur Elektrifizierung des Umschlags. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A3 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Ende 2048 oder Anfang 2049.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag das vorgesehene Betriebsgrundstück benennen und belegen, dass er entweder Eigentümer des Grundstücks ist oder ihm dieses vom Eigentümer im Auftragsfall zur Verfügung gestellt wird. Voraussetzung für die Eignung des Bewerbers ist dabei, dass das vorgesehene und verfügbare Betriebsgrundstück alle folgenden Anforderungen erfüllt:a) Das Grundstück muss innerhalb eines vom Auftraggeber festgelegten Suchgebiets liegen. Dieses Suchgebiet ist in der bereitgestellten Teilnahmeunterlage "H3 Karte Suchgebiet" dargestellt.b) Auf dem Grundstück muss die Errichtung einer Umschlaganlage für Bioabfälle planungsrechtlich zulässig sein. Hiervon wird für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens ausgegangen, wenn das Grundstück entweder in einem Bebauungsplan als Industrie- oder Gewerbegebiet ausgewiesen ist oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (i.S.v. § 34 BauGB) und in einer Umgebung liegt, die nach ihrer Eigenart als Industrie- oder Gewerbegebiet zu beurteilen ist, oder wenn für das Grundstück bereits eine Genehmigung zum Betrieb einer Abfallbehandlungs- und/oder -umschlaganlage erteilt wurde.c) Die für die Auftragsausführung tatsächlich verfügbare Grundstücksfläche hat eine Größe von mindestens 800 qm.d) Das Grundstück ist über eine Straße erschlossen, die eine Zufahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t und einer Höhe von 4,0 m ermöglicht. Nur Grundstücke, die alle zuvor genannten Anforderungen vollständig erfüllen, werden zum Nachweis der Eignung berücksichtigt. Zur Nachweisführung sind Angaben zum vorgesehenen und verfügbaren Betriebsgrundstück in dem als Teilnahmeunterlage T1 bereitgestellten Bewerbungsformular zu machen. Außerdem sind ein Lageplan oder Satellitenbild des Grundstücks sowie ein aktueller Grundbuchauszug (Kopie/Ablichtung genügt) einzureichen.
Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren.Dabei werden Referenzen nur dann als vergleichbar gewertet, wenn sie folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz war der Betrieb eines Umschlagplatzes für Abfälle.b) Der Umschlagplatz wurde für eine Dauer von mindestens 24 Monaten betrieben und zumindest ein Teil dieser Betriebsdauer lag noch nach dem 30.06.2021. Mindestens eine Referenz muss die festgelegten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen, sonst gilt der Bewerber als nicht geeignet und wird vom Verfahren ausgeschlossen. Zur Nachweisführung genügen Angaben zu den Referenzen (Eigenerklärungen) in einem vom Auftraggeber als Teilnahmeunterlage T1 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in einem vom Auftraggeber als Teilnahmeunterlage T1 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Mindestanforderung an die Eignung ist eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen pro Schadenfall von 5 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sachschäden einschließlich Umwelthaftpflichtschäden. Die genannten Mindestdeckungssummen müssen außerdem für alle Versicherungsfälle desselben Versicherungsjahrs mindestens 2-fach zur Verfügung stehen. Vorzulegen ist eine Bestätigung des Versicherers, wonach eine entsprechende Versicherung entweder bereits besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen werden kann.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.