Die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) plant den Neubau einer Grundschule mit integrierter Sporthalle an der Södingstraße.Der Rat der Stadt Hagen vom 19. hat die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mit dem Neubau einer 2 zügigen Grundschule beauftragt.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen zu folgendem HOAI-Leistungsbild:Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9.
siehe Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix"
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen ist eine 2. Beauftragungsstufe mit den Leistungsphasen 5 bis 9.
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Berufsqualifikation als Architekt/in.Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Mitgliedsnummer bei der zuständigen Kammer oder ein gleichwertiger Nachweis; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
1.1 Gewertet werden für die Eignung nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen: a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist/war der Neubau oder die Erweiterung eines Gebäudes. b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI. d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 5,0 Mio. EUR ohne MwSt. Bei kombinierten Maßnahmen (Umbau, Sanierung, Modernisierung, Erweiterung und/oder Neubau) sind nur die Baukosten der Maßnahmen für die Erweiterung und/oder den Neubau maßgeblich. e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.03.2021 (Stichtag) und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor diesem Stichtag. Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene Leistungsphasen. Für die Auswahlentscheidung aus allen geeigneten Bewerbern zur Aufforderung für die zweiten Stufe werden zusätzliche Referenzanforderungen abgefragt und bewertet: 1.2 zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war/waren ein oder mehrere Schulgebäude einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule. 1.3 zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war/waren ein oder mehrere Schulgebäude einer Grundschule . 1.4 zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war/waren ein Neubau oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude. 1.5 zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Bauausführung des Vorhabens findet aktuell oder fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt und die LPh 8 wird bzw. wurde bearbeitet. 1.6 zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Bauausführung des Vorhabens findet aktuell oder fand in einem beengten städtebaulichen Umfeld (Innenstadt, geschlossene Bauweise, etc.) statt. 1.7 zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Leistungsphasen. 1.8 zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (nur gewertet bei Bearbeitung und Abschluss der LPhen 6+7). Die Kriterien 1.1 bis 1.8 werden in Summe mit 85% bewertet. Die Einzelheiten der prozentualen Bewertung innerhalb der Kriterien ergeben sich aus der Auswahlmatrix.
Aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter:innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung jeweils durchschnittlich für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Als Mindestforderung an die Eignung gilt Folgendes:Die Anzahl der festen Mitarbeiter:innen mit Zulassung als Architekt:in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 jeweils nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen und die aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter:innen (MA) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.