Der Auftraggeber beabsichtigt die energetische Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Soest. Die energetische Sanierung soll unter Berücksichtigung möglicher Klimafolgenanpassungsmaßnahmen erfolgen. Eine Entwurfsplanung für die Objektplanung liegt bereits vor.Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung.
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung für das in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Energetische Sanierung Astrid-Lindgren-Grundschule". Ziel des Vorhabens ist insbesondere eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Sanierung soll während des laufenden Betriebs durchgeführt werden, weshalb spezielle Anforderungen an die Umsetzung im Hinblick auf serielles bzw. modulares Sanieren zu beachten sind.Die Vergabe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie besondere Leistungen zur Leistungsphase 8. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere ist der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B01) und dem ihr als Anlage beigefügten Teilleistungsverzeichnis (Vergabeunterlage B01-1) zu entnehmen.
Bewertung von Aussagen des Bieters zur Herangehensweise (Projektkonzept)
Bewertung der Erfahrung verantwortliche/r Projektingenieur/in
Honorarhöhe
Energetische Gebäudesanierung
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.