Der Auftraggeber beabsichtigt die energetische Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Soest. Die energetische Sanierung soll unter Berücksichtigung möglicher Klimafolgenanpassungsmaßnahmen erfolgen. Eine Entwurfsplanung liegt bereits vor.Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung Astrid-Lindgren-Grundschule". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 4 bis 9. Ziel des Vorhabens ist insbesondere eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Sanierung soll während des laufenden Betriebs durchgeführt werden, weshalb spezielle Anforderungen an die Umsetzung im Hinblick auf serielles bzw. modulares Sanieren zu beachten sind.Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Energetische Gebäudesanierung
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Berufsqualifikation als Ingenieur/in: Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen:Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung und/oder die Modernisierung eines Bestandsgebäudes.b) Zum Leistungsbild Technische Ausrüstung wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Anforderung bei Los 1) bzw. mindestens die Anlagengruppe 4 und 5 (Anforderung bei Los 2) bearbeitet.c) Für die für das jeweilige Los maßgeblichen Anlagengruppen wurde jeweils mindestens eine der Leistungsphasen 5 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.d) Die Summe der Baukosten betrug bezogen auf die Kostengruppen 410 bis 430 entspr. DIN 276 mindestens 500.000 EUR ohne MwSt. (Anforderung bei Los 1) bzw. bezogen auf die Kostengruppen 440+450 entspr. DIN 276 mindestens 250.000 EUR ohne MwSt. (Anforderung bei Los 2). Bei kombinierten Maßnahmen (Umbau/Sanierung/ Modernisierung einerseits und Neubau andererseits) sind jeweils nur die Kosten der Maßnahmen im Bestand (Umbau, Sanierung und/oder Modernisierung) maßgeblich.e) Die Leistungen zu den für das jeweilige Los maßgeblichen Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.08.2020 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor diesem Stichtag.Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen für das jeweilige Los erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als für das jeweilige Los nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Anzahl fester Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik (bei Los 1) bzw. der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik (bei Los 2) oder einer jeweils vergleichbaren Fachrichtung, sowie aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der für das jeweilige Los zuvor genannten Fachrichtung(en), jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie aktuell.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular. Die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der für das jeweilige Los genannten Fachrichtung(en) oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung Astrid-Lindgren-Grundschule". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 vorgesehen. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung Astrid-Lindgren-Grundschule". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 vorgesehen. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.