Architektenleistungen zur Freianlagenplanung für das in Abschnitt 5.1 kurz beschriebene und in der als Vergabeunterlage bereitgestellten Leistungsbeschreibung ausführlich erläuterte Bauvorhaben "Umbau Collegium Bernardinum" in Attendorn.
Die Stadt Attendorn ist Eigentümerin des ehemaligen Internatsgebäudes des Collegium Bernardinum im innerstädtischen Bereich der Kernstadt Attendorn. Das Gebäude soll für eine künftige Nutzung als Standort der Sonnenschule (Grundschule) umgebaut und ggf. baulich erweitert werden. Das Bestandsgebäude gliedert sich in drei Flügel, die als "U" angeordnet einen Innenhof ergeben. Das Gebäude ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen worden. Mit dem Vorhaben soll auch eine Änderung des pädagogischen Profils der Sonnenschule hin zu einer zeitgemäßen pädagogischen Unterrichtsform ermöglicht werden. Die neuen Anforderungen führen zu einer Neuausrichtung der Sonnenschule, bei der die Schule nebst Ganztag "neu gedacht" werden soll. Im Zuge des Vorhabens müssen auch die Freianlagen umgestaltet werden. Auf dem topographisch anspruchsvollen Grundstück findet sich alter, hochstämmiger Baumbestand, vornehmlich Laubholz (Buche, Eiche, Ahorn, Erle), der eine besondere Rücksichtnahme erfordert. Außerdem befindet sich das Grundstück in der Nähe historischer Wallanlagen und der Innenstadt, weshalb mit Bodendenkmälern zu rechnen ist.Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Freianlagen für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Umbau Collegium Bernardinum". Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist.Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (25%), Organisatorische Herangehensweise (10%), Konzept für die Vergabe und Überwachung der Bauleistungen (15%), Kosten- und Terminsteuerung (10%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet werden die Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Landschaftsarchitekt/in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind eine 2. Beauftragungsstufe mit den LPhen 4 bis 6 und als 3. Beauftragungsstufe Leistungen zu den LPhen 7 bis 9.
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Gefordert wird die Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Mitgliedsnummer bei der zuständigen Kammer oder ein gleichwertiger Nachweis.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in den als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Referenzen über vergleichbare Landschaftsarchitektenleistungen in den letzten 5 Jahren. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Schulhof einer Grundschule, einer Förderschule oder einer weiterführenden Schule ab Jahrgangsstufe 5 oder eine vergleichbare andere Freianlage. Eine andere Freianlage ist vergleichbar, wenn sie der Honorarzone IV gemäß HOAI entspricht und sowohl Bauwerksbezug zu einem Gebäude als auch Spiel- und Bewegungsangebote aufweist.b) Zum Leistungsbild Freianlagen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und bereits abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Freianlagen, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).c) Die Baukosten für die Freianlagen (KG 500 entspr. DIN 276) betrugen mind. 500.000 EUR ohne MwSt.d) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.09.2020 (Stichtag) und auch eine eventuelle Fertigstellung der Freianlagen lag nicht vor diesem Stichtag.Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie aktuell.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.