EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Markt Ruhmannsfelden - Graue Flecken (Lückenschlussprogram...
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Markt Ruhmannsfelden in der VGem Ruhmannsfelden
Am Rathaus 1
94239
Ruhmannsfelden
Deutschland
info@vg-ruhmannsfelden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

EX-POST-BEKANNTMACHUNG:

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Markts Ruhmannsfelden (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

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Der Markt Ruhmannsfelden (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen.

Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen.

Haupterfüllungsort

Markt Ruhmannsfelden
94239
Ruhmannsfelden

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Telekom Deutschland GmbH
53227
Bonn
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder
den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste
für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die
Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht
anwendbar.

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