NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu
Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen - Ausschreibung Lenningen
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gemeinde Lenningen
Marktplatz 1
73252
Lenningen
Deutschland
Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen
zumbiel.ivana@lra-es.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM4VM

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM4VM/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten
Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Lenningen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen wickelt das Förder- und Vergabeverfahren für die Gemeinde Lenningen in dem vorliegenden Projekt ab.

==================================================

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, gültige Vergabeschwellenwert ist deutlich unterschritten. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt.

Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular öffentliche Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Öffentliche Ausschreibung" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren.

==================================================

Die Gemeinde Lenningen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicher-zustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Die Kommunen des Landkreises Esslingen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt jedoch
die Kommune als Konzessionsgeber den Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.

Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung" ("VwV Breitbandmitfinanzierung") beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie nachfolgende Ziff. 5 e) ee)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die auf dieser Plattform heruntergeladen werden können.

Haupterfüllungsort

Gemeinde Lenningen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
max. 65 Punkte
2. Realisierungszeitraum
max. 30 Punkte
3. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
max. 5 Punkte

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zur Vergabeunterlage, welche unter dem Reiter "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

==============================================

Bei Bietergemeinschaft:

- Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.

- Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

==============================================

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.

- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen.

- Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zur Vergabeunterlage, welche unter dem Reiter "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

==============================================
- Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen.

Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 bzw. 2022, 2023 und 2024 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.

- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zur Vergabeunterlage, welche unter dem Reiter "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

==============================================

- Angabe von geeigneten Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es ist mindestens eine geeignete Referenz anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Eignungsanforderungen prinzipiell - und somit auch die An-forderung an den Förderbezug - durch eine Eignungsleihe (bspw. Einbeziehung eines entspre-chend erfahrenen Planungsbüros) nachgewiesen werden können.

- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Nur vom Bieter oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen:
Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

Sonstige

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zur Vergabeunterlage, welche unter dem Reiter "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

==============================================

Eignungsleihe / Nachunternehmer

-- Bei Eignungsleihe:

- Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 12., Anlage 1) des Bieters.

- Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 12. - 13.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen ein-zureichen.

_Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 8.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

und/ oder

_Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 9. - 10.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig aus-gefüllt einzureichen.

und/ oder

_Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die Ziff. 11. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.

- Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.

-- Bei Nachunternehmern:

- Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 13. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bieters.

- Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist:

_Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 13. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bieters.

_Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 12. - 13.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

__Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 8.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

und / oder

__Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 9. - 10.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.

- Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

31.03.2026 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, gültige Vergabeschwellenwert ist deutlich unterschritten. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt.

Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.

Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen oder aber auch bei einem Abrücken von ursprünglichen Ausbauabsichten, ergeben, behält sich der Konzessionsgeber vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen (Streichung oder auch Hinzunahme) vorzunehmen. Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten.

Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf diesem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.

Bitte warten...