Die Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH beschafft elektrischen Strom für die von ihr betriebenen Anlagen und zwar für das Jahr 2027.Die jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten wurden anhand des Lieferjahres 2025 ermittelt.Die Gesamtstrommenge im Jahre 2027 wird mit 3.650.000 kWh prognostiziert.
Der elektrische Strom soll als Ökostrom mit Herkunftsnachweis und einer Neuanlagenquote von 66 % geliefert werden.
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmalig um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2028, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit (31.12.2027) schriftlich kündigt.
Gewertet wird der vom Bieter angebotene reine Stromlieferpreis maßgeblich als Nettopreis zuzüglich des Zuschlags für die Lieferung des Ökostroms.
10 Punkte erhält der Bieter mit dem preiswertesten Angebot. Keine Punkte erhält ein Bieter mit einem Angebotspreis von mehr als 30 %. Dazwischen wird linear interpoliert.
Gewertet wird, in welchem Rahmen Liefermengenabweichungen zu keiner Preisanpassung führen. 5 Punkte erhält ein Angebot, bei dem 10% der ausgeschriebenen Abnahmemenge zu einem unveränderten Preis angeboten werden. Keine Punkte erhält ein Angebot, bei dem der Lieferpreis lediglich für die ausgeschriebenen Abnahmemenge angeboten wird. Dazwischen wird linear interpoliert. Werden abweichende Prozentpunkte für die Überschreitung und Unterschreitung im Rahmen eines Toleranzbandes angeboten fließt der Durchschnittswert in die Wertung ein.
Der Zuschlag auf das Erstangebot ist vorbehalten.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz zu stellen.
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Eine Ausnahme von der Nutzung der Vergabeplattform besteht für das Zuschlagsschreiben. Dieses kann vom Auftraggeber direkt an die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse versandt werden.5. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.6. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
Nachweis, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren anhängig ist, oder sich der Bewerber in der Liquidation befindet
Nachweis des Bieters, dass der Bieter selbst oder eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, gegen die in § 123 GWB genannten Straftatbestände verstoßen hat.
Mitteilung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Mindestanforderung: - 2 Referenzen vergleichbarer Lieferverträge, die in den letzten 3 Geschäftsjahren abgeschlossen wurden, die alleine oder in Summe, soweit sich eine Gruppe von Auftraggebern im Rahmen der Beschaffung zusammengeschlossen hat mindestens 50 % des Auftragsvolumens der ausgeschriebenen Leistung hat. Zu machen sind folgende Angaben: Ansprechpartner, Kurzbeschreibung des Auftrags, Auftragssumme, Ausführungszeit.
- Eigenerklärung zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen (Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022);- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (sofern nicht verfügbar, eine gleichwertige Bescheinigung).
Mindestanforderung: Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden mindestens 3 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht oder durch Exzedentenversicherung nachzuweisen. Der Nachweis ist spätestens auf Anfordern der vergebenen Stelle zu führen, verbunden mit der Mitteilung, dass das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Erklärung des Bieters zum Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Kapazitäten anderer Unternehmer bedienen, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zu machen.
Zahlungsbedingungen gem. Strom-Liefervertrag
Die gestellten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, sowie an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind durch eine in den Vergabeunterlagen befindliche, vorformulierte Eigenerklärung oder durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen oder setzt er diese als Nachunternehmer ein, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zumachen.