Durch die Flutkatastrophe 2021 wurden im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler die Straßen und das Kanalnetz zum Teil stark beschädigt.Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für die Baumaßnahmen in Stadtgebiet. Die Leistungen werden für Baumaßnahmen vergeben, die Planungspaketen zugeordnet sind. Die Planungspakete sind 4.1, 4.2, 6, 7, 8.1, 8.2, 10.1, 10.2, 10.3, 11.1, 11.2 und 11.3.Die Planungspakete befinden sich derzeit vor Beginn der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Förderanträge für die Baumaßnahmen sind gestellt und in Bearbeitung.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung Bezug genommen
Die Leistungen werden in 3 Losen ausgeschrieben. Hinsichtlich der Losaufteilung wird auf die Leistungsbeschreibung Bezug genommen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 3 entsprechend der Leistungsbeschreibung.
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 2-fach so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
Bewertet wird die Fähigkeit des Bieters, auf Änderungen im Bauablauf, zusätzliche Anforderungen sowie pa-rallele Bauabschnitte kurzfristig und bedarfsgerecht organisatorisch und personell zu reagieren.0-3 Punkte: Konzept weist erhebliche Defizite auf, insbesondere im Umgang mit parallelen Maßnahmen oder kurzfris-tigen Änderungen; eingeschränkte Reaktionsfähigkeit4-6 Punkte: Konzept ist grundsätzlich geeignet, berücksichtigt jedoch die projektspezifischen Anforderungen (insbe-sondere parallele Bauabschnitte) nur teilweise; mit grundsätzlich ausreichender Reaktionsfähigkeit.7-10 Punkte: Konzept ist schlüssig und nachvollziehbar auf die gleichzeitige Durchführung mehrerer Maßnahmen sowie auf kurzfristige Änderungen ausgerichtet; mit hoher Flexibilität und schneller Reaktionsfähigkeit.
Bewertet wird das vom Bieter dargestellte Konzept zur Sicherstellung einer regelmäßigen und anlassbezoge-nen Präsenz auf den Baustellen sowie zur kurzfristigen Verfügbarkeit vor Ort.0-3 Punkte: Präsenzkonzept ist unzureichend oder berücksichtigt die Verteilung und Anzahl der Maßnahmen nicht angemessen.4-6 Punkte: Präsenz ist grundsätzlich sichergestellt, jedoch ohne erkennbare besondere Anpassung an die Vielzahl und Verteilung der Maßnahmen.7-10 Punkte: Präsenzkonzept ist schlüssig auf die Vielzahl der Baustellen und deren zeitliche Abläufe abgestimmt und gewährleistet eine verlässliche Vor-Ort-Betreuung.
Bewertet werden die Qualifikation, Erfahrung und projektspezifische Eignung der vorgesehenen Projektmit-glieder im Hinblick auf die ausgeschriebenen SiGeKo-Leistungen.0-3 Punkte: Geringe oder nicht ausreichende projektrelevante Erfahrung, insbesondere im Tiefbau oder bei vergleichbaren Mehrfachmaßnahmen.4-6 Punkte: Angemessene Qualifikation und Erfahrung, jedoch nur begrenzte projektspezifische Vergleichbarkeit.7-10 Punkte: Sehr gute Qualifikation und umfangreiche Erfahrung mit vergleichbaren Tiefbauprojekten und der Koordination mehrerer paralleler Maßnahmen.
Das Verfahren ist eilbedürftig.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.2. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 3. Eine Ausnahme von der Nutzung der Vergabeplattform besteht für die Zuschlagserteilung. Das Zuschlagsschreiben kann auch auf anderem Wege, z.B. per E-Mail an die vom Bieter benannte E-Mail-Adresse erfolgen.4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.5. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von vergleichbaren Leistungen sowie seine Vertrautheit mit der geltenden Rechtslage im Bereich Arbeitsschutz, Baustellenverordnung (BaustellV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie relevanten DGUV-Vorschriften nachzuweisen und zwar wie folgt:
- Zwei Referenzen müssen Erfahrung in der SiGeKo-Tätigkeit im Bereich Tiefbau, insbesondere Straßenbau und/oder Kanalbau nachweisen. - Mindestens eine Referenz soll darüber hinaus folgendes Merkmal aufweisen: Koordination mehrerer gleichzeitig ausgeführter Baumaßnahmen oder Bauabschnitte - Bei allen Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) zum Zeitpunkt der Bekanntmachung und nach dem 01.01.2015 erfolgt sein.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden.
Für die Referenzangaben kann der Referenzbogen genutzt werden. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams:Das Büro muss neben dem Projektleiter über mindestens einen qualifizierten Vertreter mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation wie folgt verfügen: Ingenieur.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung des Bieters zum Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren.
Mindestanforderung:Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3 Mio. EUR und Sach- und Vermögenschäden mindestens 3 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung nachzuweisen.
1. Eigenerklärung zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen (Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)2. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit dem Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Jahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).