A. Zu der Maßnahme:
Die Stadt Lahnstein ist Teil der Bundesgartenschau 2029 im Oberen Mittelrheintal, einem der bedeutendsten Kulturlandschaftsräume Deutschlands. Ziel der BUGA ist es, nachhaltige Impulse für Stadtentwicklung, Tourismus, Freiraumqualität und ökologische Aufwertung zu setzen. Am Standort Lahnstein kommt dabei insbesondere der Aufwertung der Rheinuferbereiche sowie der besseren Vernetzung von Stadt, Landschaft und Wasser eine zentrale Bedeutung zu.
Im Zuge dessen beabsichtigt die Stadt Lahnstein die gestalterische und funktionale Entwicklung des Hafenbereichs in Oberlahnstein zu einem hochwertigen, öffentlich zugänglichen Freiraum. Ein besonderer Fokus liegt auf der Schaffung attraktiver Aufenthaltsqualitäten sowie der barrierearmen Anbindung an die bestehende Rheinpromenade und angrenzende Stadträume.
Kernbestandteil der Maßnahme ist die Herstellung eines sogenannten "Hanggartens" am Hafenbecken. Dieser soll als terrassierte, landschaftsarchitektonisch gestaltete Grünanlage ausgebildet werden und den vorhandenen Höhenversprung aufnehmen. Vorgesehen sind unter anderem gestufte Sitz- und Aufenthaltsbereiche mit direktem Bezug zum Wasser, begrünte Böschungsstrukturen sowie ein differenziertes Wegekonzept mit barrierefreier Erschließung.
Ergänzend sind Maßnahmen zur Ufergestaltung vorgesehen, darunter Sitzstufen am Wasser, Aufenthaltsflächen ("Platz am Wasser") sowie die Ausbildung eines "Grünen Balkons" mit entsprechenden Blickbeziehungen. Die Planung berücksichtigt dabei sowohl gestalterische als auch funktionale Anforderungen wie Erschließung, Verkehrssicherheit und Nutzungsvielfalt.
Aufgrund der topographischen Situation sowie der erforderlichen baulichen Eingriffe - insbesondere im Bereich der Böschungsabfangungen (z. B. mittels Stützwänden oder vergleichbaren Konstruktionen), der Ausbildung von Terrassierungen, Wegeführungen und barrierefreien Verbindungen - ist neben der Objektplanung Freianlagen auch die Planung von Ingenieurbauwerken gemäß § 43 HOAI sowie eine Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für die statisch relevanten Bauteile erforderlich.
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind:
- Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI,
für die konstruktiven Bauwerke und Anlagen innerhalb des Projektgebiets, insbesondere Stützbauwerke, konstruktive Uferbefestigungen sowie ggf. weitere ingenieurtechnische Bauwerke,
- Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI
für sämtliche statisch relevanten Bauteile der Ingenieurbauwerke sowie für weitere konstruktive Elemente, soweit diese eine statische Berechnung und Bemessung erfordern.
Für die Gesamtmaßnahme der BUGA 2029 am Standort Lahnstein ist bereits ein Generalplaner für die Freianlagen beauftragt. Eine enge und kontinuierliche Abstimmung mit diesem Generalplaner ist zwingend erforderlich. Die zu vergebenden Leistungen sind in die übergeordnete Planung einzubinden und sowohl gestalterisch als auch funktional auf das Gesamtkonzept der BUGA abzustimmen.
Die Planung ist unter Berücksichtigung der besonderen Lage im Rheinvorland sowie der Anforderungen an Hochwasserschutz, Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit durchzuführen. Darüber hinaus sind die zeitlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die BUGA 2029 zwingend einzuhalten.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines identitätsstiftenden, qualitätsvollen Freiraums, der sowohl den Anforderungen der BUGA als auch einer langfristigen Nutzung durch die Bevölkerung gerecht wird.
B: Optionale Leistung: Molendurchstich (BA 4.1 - Mole):
Optional ist die Herstellung eines Molendurchstichs zur Verbesserung der funktionalen und barrierearmen Anbindung zwischen Hafenbereich, Rheinpromenade und Molenhöhenweg vorgesehen.
Ziel der Maßnahme ist die Öffnung des derzeit räumlich und funktional eingeschränkten Übergangsbereichs am Ende des Hafenbeckens sowie die Aufwertung der stadtseitigen Eingangssituation zur Mole. Durch den Durchstich wird eine direkte, sichere und barrierefreie Verbindung geschaffen und der bislang schwer zugängliche Bereich nachhaltig aufgewertet.
Die Maßnahme umfasst insbesondere:
- den baulichen Durchbruch des bestehenden Molenwalls (ca. 5,00 m Breite),
- die konstruktive Sicherung der angrenzenden Bauwerke,
- die Herstellung einer barrierearmen Wegeführung einschließlich Unterführung bzw. abgesenkter Wegeverbindung,
- die Ausbildung einer Überführung (Steg) zur Anbindung des Molenhöhenweges,
- sowie die gestalterische und funktionale Integration in die bestehenden Freianlagen.
Durch die Maßnahme wird der bislang abgeschlossene Raum geöffnet und mit Rheinpromenade, Hafenbereich und Stadt vernetzt. Es entsteht ein attraktiver, gut erreichbarer Freiraum mit hoher Aufenthaltsqualität.
Die Leistungen sind im Rahmen der Ingenieurbauwerke sowie der Tragwerksplanung zu berücksichtigen. Aufgrund der Eingriffe in bestehende Strukturen sind erhöhte Anforderungen an die statisch-konstruktive Ausbildung sowie die Abstimmung mit dem Bestand zu erwarten.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich bei gesonderter Beauftragung.