Die Kläranlage Untere Ahr in Sinzig wurde von der Hochwasserkatastrophe 2021 schwer beschädigt.
Die nun ausgewählte Fläche für den Neubau der Kläranlage Untere Ahr liegt nördlich der B 266 auf einem Gelände, welches geodätisch etwa 7-8 m über dem alten Standort liegt und somit gesichert hochwasserfrei ist. Das Grundstück liegt im Stadtgebiet Remagen. Die Kläranlage Mayschoß wurde bei der Hochwasserkatstrophe komplett zerstört und wird am alten Standort nicht wieder errichtet. Das Einzugsgebiet (4.000 EW) wird an das Netz im Einzugsgebiet der Kläranlage Untere Ahr angeschlossen.
Nach der Bedarfsplanung soll eine Kläranlage mit einer Ausbaugröße von mind. 174.000 E errichtet werden. Die zulaufenden Wassermengen betragen voraussichtlich 800 l/s. Ziele der 4ten Reinigungsstufe sind im Zuge der Planung festzulegen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen des Prüfstatikers für Standsicherheit - Los 6.Eine abschließende Leistungsbeschreibung ist nach derzeitigem Stand der Planung noch nicht möglich, weil einzelne Gebäude oder Bauwerke im Zuge der weiteren Planung hinzutreten oder wegfallen können. Die Planung befindet sich insoweit noch in einer verhältnismäßig frühen Phase.Das Bauvorhaben ist nach dem Landeswasserrecht erlaubnisbedürftig (§ 62 LwG). Die Erlaubnis ist derzeit weder beantragt, noch erteilt. Es hat insoweit mit der SGD als Genehmigungsbehörde noch keine abschließende Abstimmung stattgefunden, für welche Bauwerke und Gebäude eine Prüfstatik gefordert werden wird. Nach diesseitiger rechtlicher Einschätzung hat die SGD hier einen weiten Beurteilungsspielraum.Da die Anlage nach dem Landeswassergesetz genehmigungsbedürftig ist, findet das gesetzliche Preisrecht der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) auf die Leistung keine Anwendung. Die Leistungen unterliegen nach diesseitiger Rechtsauffassung der Frei-Preisvereinbarung.Da die Leistung hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Komplexität aber derzeit noch nicht beschreibbar ist, möchte die vergebende Stelle eine Vergütungsabrede treffen, die eine Honorarberechnung entsprechend der PrüfSStBauVO i.V.m. der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht unter Berücksichtigung eines im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vereinbarten Zuschlags/Nachlasses im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.Die vergebende Stelle geht nach derzeitigem Stand der Planung von einem Honorarvolumen von ca. 1.000.000 EUR (netto) aus.
Die preisliche Bewertung des Angebotes erfolgt aus einem Innenverhältnis des angebotenen Nachlasses/Zuschlags auf die analoge Honorarermittlung nach der PrüfSStBauVO i.V.m. BauABehGebV ausgehend von einer theoretischen Honorarsumme von 1,5 Million EUR (netto) mit einer Gewichtung von 80 % sowie dem angebotenen Zeithonoraren mit einer Gewichtung von 20 %. Hinsichtlich des Nachlasses/Zuschlags erhält das Angebot mit dem größten Nachlass bzw. dem geringsten Zuschlag 10 Punkte. Ein Angebot, dass rechnerisch zu einem 2 -fachen Preis führt darüber hinaus erhält 0 Punkte. Dazwischen wird weniger interpoliert. In die Wertung des Zeithonorars schließen folgende Stunden Ansätze ein. - 50 Stunden Prüfingenieur - 100 Stunden angestellte Projektingenieure - 100 Stunden sonstige Mitarbeiter 10 Punkte erhält das Angebot mit dem in Summe günstigsten Zeithonorar. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten Angebotspreis. Dazwischen wird linear interpoliert.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "organisatorisches und personelles Konzept zur Einhaltung der Prüffristen und des Projektbearbeitungskonzepts des AG" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem nicht zu erwarten ist, dass die Fristen regelmäßig eingehalten werden. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem zu erwarten ist, dass die Prüffristen regelmäßig eingehalten werden. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem ein Konzept vorgeschlagen wird, dass sich am Bearbeitungskonzept der Planung des AG orientiert, die Vorprüfung bereits auf Grundlage der vorzunehmen und bei dem mit großer Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass stets die Prüffristen und die Arbeitsabläufe eingehalten werden.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Reaktionszeit auf unvorhergesehene Termine" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das nicht hinreichend sicher erwarten lässt, dass ein qualifizierter Ingenieur innerhalb einer kurzen Reaktionszeit einen Vor-Ort-Termin wahrnehmen kann. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Konzept bei dem sicher zu erwarten ist, dass ein qualifizierter Ingenieur oder Prüfingenieur innerhalb einer kurzen Reaktionszeit einen Vor-Ort- Termin wahrnehmen kann. 7-10 Punkten erhält ein Konzept bei dem sicher zu erwarten ist, dass ein qualifizierter Prüfingenieur innerhalb einer kurzen Reaktionszeit einen Vor-Ort-Termin wahrnehmen kann.
Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
In der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bieter geprüft. 3-5 geeignete Bieter werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz zu stellen.
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterin-dividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz aus-schließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.5. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.