Die Gemeinde Hünstetten plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteilwehr Hünstetten-Oberlibbach. Vorgesehen für den Neubau ist ein Grundstück süd-östlich der Gemeinde Oberlibbach "Vor dem Kippelchen" mit einer Zufahrt von der Borngasse. Das Flurstück 83 (Flur 1) mit einer Größe von 9.741 m² wird noch entsprechend parzelliert. Das Gelände ist in Richtung Borngasse leicht abschüssig. Angrenzend soll eventuell eine Wohnbebauung entstehen. Der Bebauungsplan wird derzeit neu aufgestellt. Zerlegungsvermessung wurde beauftragt, Fläche für Feuerwehr ca. 2000 m². Info im Anhang. Weitere Infos zu neuen Flurstücken folgen.Geplant ist die Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Nutzung durch ca. 35-40 Mitglieder der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von ca. 20 Personen. Das Feuerwehrhaus wird über eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen verfügen und der Unterbringung der Wechselbeladung dienen. Im Weiteren sollen im Feuerwehrhaus u.a. die Einsatzbekleidung der Angehörigen der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr vorgehalten werden. Das Feuerwehrhaus soll zudem über einen ausreichend großen Schulungsraum verfügen, in dem die theoretische Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Planung der technischen Gebäudeausrüstung erfolgt optional die Ausschreibung einer Eigenstromanlage (PV-Anlage). Die Planungs- und Objektüberwachungsleistungen umfassen auch die Doppelgarage für den Förderverein und die Jugend. Bei der Festlegung des Rauminhalts und der Raumgröße ist die DIN 14092-1 maßgeblich. Die Vorgaben für den Bau von Rettungswachen im Rettungsdienst in Hessen (Musterrettungswache) sind zu beachten. Hinsichtlich der umzusetzenden Fläche ist die Leistungsbeschreibung maßgeblich. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Gemeinde Hünstetten eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Deren Ergebnisse sind Inhalt der Vergabeunterlagen. Der Vorentwurf wird zur Grundlage gemacht und kann bei dem Abbilden der Preise in der Planungsphase berücksichtigt werden.
Die Auftragserteilung ist für das Ende 2025 geplant. Die Fertigstellung der Leistungsphase 4 soll spätestens 6 Monate nach der Auftragserteilung erfolgen. Für die Ausführung sind 12 Monate vorgesehen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 2 - Technische Ausrüstung HLS in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden.
Die voraussichtlichen Kosten (netto) werden wie folgt geschätzt:KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 54.600,00 EURKG 420 Wärmeversorgungsanlagen: 77.350,00 EURKG 430 Raumlufttechnische Anlagen: 118.300,00 EURKG 470 Nutzungsspezifische Anlagen: 9.100,00 EUR
Parallel werden folgende Leistungen ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9 nach §§ 34, 39 HOAI;- Los 3: Technische Ausrüstung Elektro in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI;- Los 4: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-6 nach § 51 HOAI.
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 2,0-fach so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Architekt/ Ingenieur/Geschäftsführer- 20 Stunden Architekt/Ingenieur angestellt- 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitätsmanagement" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem kein oder wenig Wert auf das Qualitätsmanagement gelegt wird. 4-6 Punkte erhält ein Angebot bei dem auf das Qualitätsmanagement geachtet wird. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem die Methodik vorgestellt wird, die eine hohe Planungs- und Ausführungsqualität erwarten lässt und die Prozesse so organisiert sind, dass eine spürbare Entlastung für den Bauherrn zu erwarten ist.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Termin- und Kostenmanagement" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Termin- und Kostenmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Termin- und Kostenmanagement vorgestellt wird, welcher die Einhaltung von Bauzeit und Baukosten erwarten lassen. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem die Methodik vorgestellt wird, die eine optimierte Zeit- und Kostenausführung möglich erscheinen lässt.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Intensität der Bauüberwachung und Baubetreuung" erhält ein Angebot 0-3 Punkte das nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige und deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten lässt, welche eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine nahezu durchgehende Kontrolle der Ausführung durch die Bauleitung verspricht.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich nicht preislicher Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel Haftungsbeschränkungsvereinbarungen oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-9 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigeren Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 10 Punkte enthält ein Angebot, das keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt.
Die Auftragserteilung erfolgt stufenweise. Zunächst werden, die Leistungsphasen 1-4 beauftragt (Leistungsstufe 1). Danach werden optional die Leistungsphasen 5-9 beauftragt (Leistungsstufe 2). Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung mit optional ausgeschriebenen Leistungen besteht kein Anspruch.
In der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bieter geprüft. 3-5 der am besten geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:
Offizielle Bezeichnung*: Regierungspräsidium DarmstadtNationale Identifikationsnummer*: 06151 12-6603 Hauptadresse (URL): https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Postanschrift: Luisenplatz 2Postleitzahl*: 64283Ort*: Darmstadt Land*: DeutschlandNUTS Code*: DE711Kontaktstelle:E-Mail*: vergabekammer@rpda.hessen.deTelefon*: 06151 12-6603
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Eine Ausnahme von der Nutzung der Vergabeplattform besteht für das Zuschlagsschreiben. Dieses kann vom Auftraggeber direkt an die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse versandt werden.5. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.6. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.