Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, TV-Untersuchung und Reinigung zu beauftragen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das beigefügte Leistungsverzeichnis Bezug genommen.
Als Mindestanforderung wird u.a. gefordert, dass Unternehmen eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden und Maschinen aufweist. Dabei muss zugesichert werden, dass mindestens zwei Kolonne (Arbeitstruppe) vorgesehen werden. Jede Kolonne (Arbeitstrupp) muss bestehen aus:- einem Reinigungsfahrzeug mit Zweimannbesatzung sowie- einem TV-Inspektionsfahrzeug mit Zweimannbesatzung
Hierzu nehmen wir Bezug auf die definierten Mindestanforderungen unter dem Punkt Teilnahmebedingungen / Eignungskriterien.
Die Leistungen werden in 3 Losen ausgeschrieben. Es ist möglich, für mehr als ein Los bzw. alle drei Lose Angebote abzugeben. Folgende Beschränkung ist aber dabei unbedingt zu berücksichtigen:
Die benannten Arbeitstrupps dürfen nicht mehrfach in den AusschreibungslosenLos 2.1, Los 2.2 und Los 2.3 eingesetzt oder angegeben werden.- Eine Doppelbenennung eines Arbeitstrupps in mehreren Losen ist unzulässig.- Das Nichtbenennen der geforderten Arbeitstrupps gilt ebenfalls als unzulässig.Ein Verstoß gegen die vorgenannten Anforderungen, insbesondere- die doppelte Benennung von Arbeitstrupps oder- das fehlende oder unvollständige Benennen der Arbeitstrupps,führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
Preis der Leistung
Die benannten Arbeitstrupps dürfen nicht mehrfach in den AusschreibungslosenLos 2.1, Los 2.2 und Los 2.3 eingesetzt oder angegeben werden.- Eine Doppelbenennung eines Arbeitstrupps in mehreren Losen ist unzulässig.- Das Nichtbenennen der geforderten Arbeitstrupps gilt ebenfalls als unzulässig.Ein Verstoß gegen die vorgenannten Anforderungen, insbesondere- die doppelte Benennung von Arbeitstrupps oder- das fehlende oder unvollständige Benennen der Arbeitstrupps,führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren
Die Maßnahme ist extrem eilbedürftig.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.2. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 3. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.4. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bieters
Der Bewerber muss seine besondere Erfahrung mit Leistungen nachweisen, die dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechend. Er hat hierzu mindestens drei vergleichbare Referenzen in den zurückliegenden drei Jahren einzureichen.
Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Eignungsbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Unternehmen muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden und Maschinen aufweisen. Dabei muss zugesichert werden, dass mindestens zwei Kolonne (Arbeitstruppe) vorgesehen werden. Jede Kolonne (Arbeitstrupp) muss bestehen aus:- einem Reinigungsfahrzeug mit Zweimannbesatzung sowie- einem TV-Inspektionsfahrzeug mit Zweimannbesatzung
Für die Angaben zu jeder Kolonne wird ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung gestellt, welche zum Bestandteil des Vertrags wird.
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bieters mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung über den Umsatz des Bieters für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
MindestanforderungDer Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungs-summen für Personenschäden mindestens 3 Millionen EUR und zusätzlich für Sachschäden mindestens 1 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.2. Erklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis Vorzulegen.
Die geforderten Gütezeichen "R" und "I" (inkl. entsprechender Nachweise) einzureichen.
Das Büro/Unternehmen muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden und Maschinen aufweisen. Dabei muss zugesichert werden, dass mindestens eine Kolonne (Arbeitstruppe) für die Reinigung und eine Kolonne (Arbeitstruppe) für die TV-Untersuchung vorgesehen wird. Jede Kolonne (Arbeitstrupp) muss bestehen aus:- einem Reinigungsfahrzeug mit Zweimannbesatzung sowie- einem TV-Inspektionsfahrzeug mit Zweimannbesatzung