Die Ortsgemeinde Niederdürenbach plant die Sanierung der Olbrückhalle in 56651 Niederdürenbach. Die Olbrückhalle nimmt eine zentrale Rolle für das lokale Dorf- und Vereinsleben ein. Regelmäßig wird die Halle zudem von Sport-, Karnevals- und Tanzgruppen genutzt.
Die Olbrückhalle wurde im Jahr 1974 errichtet und im Jahr 1990 durch einen Anbau erweitert. Die Halle weist einen rechteckigen Grundriss in klassischer Bauweise vor, mit tragenden Innen- und Außenwänden sowie aussteifenden Stahlbetonstützen. Das Dach wurde mithilfe von Dachfachwerkbindern errichtet, an deren Unterseite eine Wärmedämmung angebracht wurde. Aufgrund des Baujahres ist davon auszugehen, dass die verbaute Dacheindeckung aus Wellfaserzementplatten wahrscheinlich Asbest enthält. Eine Schadstoffuntersuchung muss noch durchgeführt werden.
Für den Fördergeber ließ die Auftraggeberin einen Erläuterungsbericht "Sanierung der Olbrückhalle in Niederdürenbach" erstellen. Ursprünglich lag ein vollumfängliches Konzept für die Sanierung vor. Die reduzierte dritte Variante des Sanierungskonzepts, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, sieht eine auf das Notwendige beschränkte Teilsanierung vor. Die dritte Variante des Sanierungskonzepts erfasst lediglich einzelne förderfähige TGA-Maßnahmen. Nunmehr erhielt die Ortsgemeinde die Investitionsförderung aus dem rheinland-pfälzischen Investitionsstock. Ziel des Auftrags ist Sanierung der Halle gemäß den Vorgaben des Förderbescheids und unter der optimalen Ausschöpfung der Fördermittel. Der Auftraggeber ist bei der Fördermittelabrechnung zu unterstützen.
Die Planung soll nach erfolgter Beauftragung zügig durchgeführt werden. Die Genehmigungsplanung ist bis September 2026 vorzulegen. Die Ausführungsplanung ist für Ende 2026 vorgesehen. Die Ausführung des Vorhabens ist von 2027 bis Mitte 2028 geplant. Die Maßnahme ist zwingend bis zum 30.09.2028 fertigzustellen und abzurechnen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und Elektro) in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden.
Die voraussichtlichen Kosten in den Anlagengruppen werden wie folgt erwartet:
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 52.790,00 EURKG 420 Wärmeversorgungsanlagen 156.240,00 EURKG 430 Raumlufttechnische Anlagen 103.330,00 EURKG 440 Elektrische Anlagen 156.240,00 EURKG 450 Kommunikationsanlagen 103.330,00 EURKG 480 Gebäude- und Anlagenautomation 145.090,00 EUR
Parallel wird folgende Leistung ausgeschrieben: Los 1 - Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Honorar mit einem 1,5-fach so hohen Preis erhält 0 Punkte. Zwischenwerte werden ins Verhältnis gesetzt. In die Wertung Ihres Angebots fließen: das Honorar für die Grundleistungen mit Berücksichtigung des Zuschlags/Abschlags, das Honorar für die besonderen Leistungen, die Nebenkosten, der Umbauzuschlag, die Zeithonorare mit folgenden geschätzten Zeitansätzen:- 10 Stunden Unternehmensleitung (Geschäftsführer, Partner, Inhaber)- 20 Stunden angestellte Architekten / Ingenieure / Dipl.-Ingenieure / M. SC / B. SC / M. Eng / B. Eng - 5 Stunden staatl. geprüfte Techniker - 10 Stunden Zeichner / sonstige Mitarbeiter
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem kein oder wenig Wert auf die systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI gelegt wird. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine sehr strukturierte Herangehensweise zeigt und darüber hinaus noch besondere Maßnahmen vorsieht, um die Erreichung der Projektziele sicherzustellen.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts-, Termin- und Kostensicherung in der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement vorgestellt wird, welcher eine qualitative Ausführung sowie die Einhaltung von Bauzeit und Baukosten erwarten lässt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem darüber hinaus der Abstimmungs- und Koordinationsprozess mit den übrigen, an der Planung fachlich Beteiligten so organisiert wird, dass eine spürbare Entlastung für den Bauherrn zu erwarten ist.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Beachtung von Nachhaltigkeit und Ressourceneinsparung bei Planung und Umsetzung" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf die Nachhaltigkeit und Ressourceneinsparung gar nicht bis kaum geachtet wird. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, bei dem auf die Nachhaltigkeit und Ressourceneinsparung durch entsprechende Zielsetzung geachtet wird und diese in der Planung berücksichtigt werden. Mit 7-10 Punkte wird ein Angebot bewertet bei dem das Büro eine geübte Methodik an den Tag legt, dass eine besonders nachhaltige und ressourcenschonende Umsetzung verspricht.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Intensität der Bauüberwachung und Baubetreuung" erhält ein Angebot 0-3 Punkte das nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige und deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten lässt, welche eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine nahezu durchgehende Kontrolle der Ausführung durch die Bauleitung verspricht.
Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich nicht preislicher Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Verteilung von Risiken und Zuständigkeiten zulasten der Auftraggeberin führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigeren Verteilung von Risiken und Zuständigkeiten zulasten der Auftraggeberin führt als im Vertragsentwurf vorgesehen, beispielsweise durch eine geringfügige Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für die Auftraggeberin günstigere Verteilung von Risiken und Zuständigkeiten vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
Die Auftragserteilung erfolgt stufenweise. Zunächst werden, die Leistungsphasen 1-4 beauftragt (Leistungsstufe 1). Danach werden optional die Leistungsphasen 5-9 (Leistungsstufe 2) beauftragt. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung mit optional ausgeschriebenen Leistungen besteht kein Anspruch.
In der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bieter geprüft. 3-5 der am besten geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Eine Ausnahme von der Nutzung der Vergabeplattform besteht für das Zuschlagsschreiben. Dieses kann vom Auftraggeber direkt an die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse versandt werden.5. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.6. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
Kriterium zur Einschränkung der Bewerberzahl: Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen an die geforderten Referenzen erfüllen. 1 Referenz = 2 Punkte; 2 Referenzen = 4 Punkte; 3 Referenzen = 6 Punkte; 4 Referenzen = 8 Punkte; 5 und mehr Referenzen = 10 Punkte.
Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen über die Mindestanzahl hinaus, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen, kann eine bessere Bewertung erzielt werden. Erreichen die Bieter bei einer Überschreitung der Höchstzahl der zugelassenen Bieter dieselbe Punktezahl, entscheidet das Los.
Kriterium zur Einschränkung der Bewerberzahl: Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in Jahren. Maßgeblich ist die Summe der durch den Projektleiter und des stellv. Projektleiters erreichten Punkte. 1 Punkt = 1-4 Jahre Berufserfahrung; 2 Punkte = 5-8 Jahre Berufserfahrung; 3 Punkte = 9-12 Jahre Berufserfahrung; 4 Punkte = 13-16 Jahre Berufserfahrung; 5 Punkte = ab 17 Jahren Berufserfahrung.
Kriterium zur Einschränkung der Bewerberzahl: Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen an die geforderten Referenzen erfüllen. 1 Referenz = 1 Punkt; 2 Referenzen = 2 Punkte; 3 Referenzen = 3 Punkte; 4 Referenzen = 4 Punkte; 5 und mehr Referenzen = 5 Punkte. Maßgeblich ist die Summe der durch den Projektleiter und des stellv. Projektleiters erzielten Punkte.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers im Los 2 - TGA (HLS und Elektro):
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung nachzuweisen, und zwar wie folgt:- zwei Referenzobjekte über Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2 und 3 mit den anrechenbaren Kosten von mindestens 150.000,00 EUR,- zwei Referenzobjekte über Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 5 mit den anrechenbaren Kosten von mindestens 100.000,00 EUR,
Bei allen Referenzen sollen bei jeder Anlagengruppe mindestens die Leistungsphasen 3, 6 und 8 gemäß § 55 HOAI erbracht worden sein. Das Objekt muss nach dem 01.01.2021 und vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung fertig gestellt worden sein (d.h. Abschluss der LP 8, alternativ die Inbetriebnahme).
Hinsichtlich aller Referenzen hat der Bewerber den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter anzugeben. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Excel-Datei "Teilnahmeantrag" genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Den Teilnahmeantrag bitten wir im Excel-Format einzureichen, sonstige Unterlagen in PDF.
Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).+Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen (Projektleitung und Stellvertretung) besetzt sein. Der Projektleiter muss berechtigt sein, in Deutschland die Berufsbezeichnung Ingenieur der Versorgungstechnik zu führen. Der stellvertretende Projektleiter muss mindestens berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Techniker zu führen, und über eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in den relevanten Anlagengruppen verfügen. Die Qualifikation eines Meisters reicht nicht aus.
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
Mindestanforderung:Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 500.000,00 EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000,00 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung oder durch eine Erklärung der Versicherung nachzuweisen, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
Erklärung über den Umsatz für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die Auftragsausführung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur der Versorgungstechnik zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieur benennen. Die stellvertretende Projektleitung kann mit einem Techniker mit der entsprechenden fachlichen Qualifikation und der Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in den relevanten Anlagengruppen benannt werden. Die Qualifikation eines Meisters reicht nicht aus.