In Ingelheims Stadtteil Heidesheim plant die Wohnungsbaugesellschaft Ingelheim am Rhein GmbH mit den Heidesheimer Höfen ein lebendiges und attraktives Quartier. Auf dem ca. fünf Hektar großen Areal, welches auch anteilig vom Evangelischen Diakoniewerk Zoar genutzt wird, werden ca. 200 moderne Wohnungen entstehen. Neben den Wohnhäusern sollen im Quartier zukünftig auch öffentliche Grünflächen, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen sowie Orte für Begegnung und Austausch entstehen und für gute Lebens- und Arbeitsbedingungen sorgen. Der Campus soll ein generationsübergreifendes, kultursensibles und inklusives Wohnen für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.heidesheimerhoefe.de.
Die Quartiersentwicklung lässt sich in zwei wesentliche Teilbereiche untergliedern:
1. Die Planung und Errichtung der Neubauten - basierend auf dem Rahmenvertrag "Serielles Bauen 2.0" der GdW.
2. Die Planung und Errichtung der Erschließung des Gesamtquartiers.
Ziel ist es, die historisch gewachsene Erschließung des Geländes neu zu ordnen und so auszulegen, dass die zukünftigen Bedarfe der ca. 200 Neubauwohnungen und der Bestandsgebäude vollständig abdeckt werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen.
Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt:
Los 1 - Planungsleistungen der Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 HOAI, in den Leistungsphasen 3-7;
Los 2 - Planungsleistungen der Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13 HOAI, in den Leistungsphasen 4-7;
Los 3 - Planungsleistungen der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15, in den Leistungsphasen 3-7.
Als Besondere Leistung wird zu jedem Leistungsbild auch Beratung im Rahmen der Leistungsphase 8 vergeben, welche pauschal vergütet wird.
Eine Entwurfsplanung liegt bereits vor, deren Ergebnis Bestandteil der Vergabeunterlagen und dementsprechend planerisch und baulich umzusetzen sind.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Zunächst wird die Leistungsphase 4 als Leistungsstufe 1 beauftragt. Auf eine Beauftragung über die Leistungsstufe 1 hinaus besteht kein Rechtsanspruch.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung Bezug genommen.