Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. beabsichtigt, im Rahmen eines über die Nationale Klimaschutzinitiative geförderten Projekts die Erstellung von bis zu 86 individuellen Treibhausgasbilanzen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3 des GHG Protocol für soziale Träger im Erzbistum Köln zu vergeben. Voraussichtliche Mindestbeauftragung sind 72 Treibhausgasbilanzen. Aktuell haben 72 Träger ihre Absicht zur Erstellung einer Bilanz im Rahmen des Projekts bekundet; entsprechend beläuft sich die derzeit in Aussicht gestellte Abnahmemenge auf 72 Bilanzen. Der Auftraggeber strebt jedoch an, die Erstellung aller 86 Treibhausgasbilanzen zu beauftragen.
Die Verbände und Einrichtungen der Caritas im Erzbistum Köln betreiben zahlreiche Wohn- und Nichtwohneinrichtungen und sind damit bedeutende Akteure für den Klimaschutz. Gleichzeitig fehlen in vielen dieser Verbände und Einrichtungen bislang das notwendige Klimaschutz-Know-how und eine ausreichende Datenbasis, um Treibhausgasbilanzen zu erstellen. Im Rahmen des über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative geförderten Projekts zur Klimaschutzkoordination sollen für bis zu 86 ausgewählte Träger unterschiedlicher Größe und fachlicher Ausrichtung innerhalb der Caritas im Erzbistum Köln professionelle Treibhausgasbilanzen erstellt werden (für die Mitglieder des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln, darunter kleine Orts- und Fachverbände, aber auch Komplexverbände mit vielen Standorten/Einrichtungsarten, Träger von einzelnen oder mehreren stationären Einrichtungen der Alten- oder Jugendhilfe oder Krankenhäuser u.ä.; nachfolgend: Träger). Dafür soll mit dieser Ausschreibung ein Dienstleister beauftragt werden. Die Bilanzen sollen den Corporate Carbon Footprint der jeweiligen Verbände bzw. Träger abbilden. Dabei sind Treibhausgasemissionen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3 des GHG Protocol zu berücksichtigen, wobei die Erfassungstiefe der Scope-3-Emissionen je nach Datenlage unterschiedlich sein wird.Die Treibhausgasbilanzen dienen dazu, den Status quo der direkten und indirekten Emissionen der Träger zu erfassen und zu dokumentieren. Dadurch sollen Grundlagen für gezielte Klimaschutzmaßnahmen geschaffen und die Träger in die Lage versetzt werden, ihre Emissionen systematisch zu reduzieren.
Das wirtschaftlichste (günstigste) Angebot erhält die maximale Punktzahl. Alle anderen Angebote erhalten eine Punktzahl relativ zum günstigsten Preis. Hierfür wird folgende Formel verbindlich angewendet: (Niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des Bieters) × 5 = Punktzahl. Auf diese Weise erhält bei 5 maximalen Punkten das günstigste Angebot 5 Punkte; ein Angebot, das z. B. 20 % teurer ist, erhält 4 Punkte (20 % weniger als 5). Die Preisbewertung wird mit 20 % Gewicht in die Gesamtwertung eingehen.
Das eingereichte Methodikkonzept muss verbindlich die geplante Vorgehensweise zur Erstellung der Treibhausgasbilanzen darlegen. Dies umfasst insbesondere: - die Methodik der Datenerhebung, - Mechanismen zur Qualitätssicherung, - die Struktur des Treibhausgasbilanzberichts, - ein Kommunikationskonzept mit den Trägern, das auf eine klare und verständliche Aufgabenvermittlung sowie vertretbare Belastung für die Träger abzielt, sowie - Maßnahmen zur Terminsicherung für Zwischenziele und den Endtermin.Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe, das bewertete Konzept umzusetzen. Abweichungen während der Durchführung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.Bewertet wird die Qualität und Schlüssigkeit des vorgeschlagenen Konzepts zur Erstellung der Treibhausgasbilanzen. Das Bewertungsgremium vergibt bis zu 5 Punkte nach folgendem Schema: 5 Punkte: sehr überzeugendes, detailliertes Konzept, das alle Anforderungen erfüllt oder übertrifft (z. B. klares Verfahren für Datenerhebung, nachweisliche Kenntnis des GHG Protocol, einheitliche Berichtstruktur, überzeugende Qualitätssicherungsmaßnahmen, Berücksichtigung der Erfordernisse der Sozialwirtschaft, schlüssiges Konzept zur Kommunikation mit den Trägern und nachvollziehbare Maßnahmen zur termingerechten Zielerreichung). 3-4 Punkte: insgesamt gutes Konzept, kleine Lücken oder Unklarheiten (Anforderungen im Wesentlichen erfüllt, Methodik nachvollziehbar, evtl. geringfügige Schwächen). 1-2 Punkte: Konzept weist erhebliche Unvollständigkeiten oder Zweifel an der Durchführbarkeit auf (wichtige Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt). 0 Punkte: kein tragfähiges Konzept erkennbar.
Bewertet wird die einschlägige Erfahrung des Projektteams mit vergleichbaren Projekten, insbesondere Erfahrung in der Erstellung von Treibhausgasbilanzen für Organisationen (idealerweise im Sektor Wohlfahrt/Sozialwirtschaft). Das Kriterium umfasst die Qualifikation des vorgesehenen Projektteams (mindestens Projektleitung und stellvertretende Projektleitung; sollen die genannten Personen im Projektverlauf ersetzt werden, ist eine vergleichbare Qualifikation sicherzustellen) sowie vorgelegte Referenzen vergangener Projekte. Bewertungsskala bis 5 Punkte: 5 Punkte: herausragende Erfahrung (mehrere vergleichbare Projekte erfolgreich durchgeführt, Erfahrung mit THG-Bilanzierung in der Wohlfahrt/Sozialwirtschaft, exzellente Referenzen, Team mit hoher Fachkunde im Bereich Treibhausgasbilanzierung), 3-4 Punkte: gute bis sehr gute Erfahrung (einige vergleichbare Referenzen, Team qualifiziert, ggf. kleinere Lücken in branchenspezifischer Erfahrung), 1-2 Punkte: geringe Erfahrung (wenige oder nur teilweise vergleichbare Projekte, Team mit begrenzter branchenspezifischer Expertise), 0 Punkte: keine nachweisbaren einschlägigen Erfahrungen. Sofern das Angebot unter Bezugnahme auf benannte Schlüsselpersonen oder Teams bewertet wird, sind diese Personen (bzw. gleichwertig qualifizierte) nach Zuschlagserteilung für die Projektdurchführung verbindlich einzusetzen. Ein Personalwechsel ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Die Bewertung erfolgt auf Basis der vom Bieter akzeptierten oder vorgeschlagenen Vertragsbedingungen.Bewertungsskala bis 5 Punkte: 4-5 Punkte: Vorschläge zur Anpassung der Vertragsbedingungen, die eine Verbesserung zugunsten des Auftraggebers darstellen. 3 Punkte: Vollständige und unveränderte Akzeptanz aller Vertragsbedingungen. 0-2 Punkte: Änderungen, die zu einer Verschlechterung der Vertragsbedingungen für den Auftraggeber führen, abhängig vom Ausmaß der Abweichung.
Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung im Rahmen der Fördermittelauflagen. Ein Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet. Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB.
In der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bieter geprüft. 3-5 der am besten geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
Keine Einlegung von Rechtsbehelfen. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung im Rahmen der Fördermittelauflagen. Ein Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet. Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. ist kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB.
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Eine Ausnahme von der Nutzung der Vergabeplattform besteht für das Zuschlagsschreiben. Dieses kann vom Auftraggeber direkt an die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse versandt werden.5. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.6. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:Zwei vergleichbare Referenzen über die Erstellung von Treibhausgasbilanzierungen, wenn möglich im Bereich Wohlfahrt/Sozialwirtschaft, nach GHG Protocol. Die Referenzprojekte sollten mehrere Standorte umfassen, abgeschlossen sein und sowohl die Emissionskategorien Scope 1 und 2 als auch die wesentlichen Kategorien von Scope 3 abdecken.Zu allen Referenzen ist anzugeben, inwieweit sie dem Bereich Wohlfahrt/Sozialwirtschaft zuzuordnen sind und von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Projektleitung und Stellvertretung) erbracht worden sind.Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Dabei werden Referenzen aus dem Bereich Wohlfahrt/Sozialwirtschaft besonders berücksichtigt. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
Mindestanforderung an die Größe des Bewerbers und des Projektteams:Das Projektteam muss aus mindestens zwei Personen bestehen, wobei eine davon als Projektleitung und die andere als stellvertretende Projektleitung festzulegen ist.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung über den Umsatz für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Mindestanforderung:Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung oder durch eine Erklärung der Versicherung nachzuweisen, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.3. Eigenerklärung zur Terrorismusfinanzierung4. Eigenerklärung Mindestentgelt
Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Berufserfahrung des Bewerbers, bewertet anhand der Referenzen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Nr. 5.1.9 erfüllen und Scope 1, 2 und 3 umfassen.
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Für die Beurteilung der Eignungsauswahl werden nur Referenzen herangezogen, die eine aussagekräftige Beschreibung enthalten; eine nur namentliche Listenaufzählung ist nicht ausreichend. Bei gleicher Eignung entscheidet das Los.
Referenzen des Bewerbers, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Nr. 5.1.9 erfüllen, Scope 1, 2 und 3 umfassen und zudem soziale Einrichtungen gemäß Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung betreffen.