Vergeben wird der Gasbezug für die SLP-Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Diez, der Stadt Diez sowie der der Verbandsgemeinde angehörender Ortsgemeinden, um ihre Liegenschaften und sonstige Betriebsstätte 2026 und 2027 mit Gas zu versorgen. Die Gaslieferverträge der Verbandsgemeinde Diez mit ihren jeweiligen Ortsgemeinden enden am 31.12.2025.Zur Sicherstellung einer einheitlichen und administrativ handhabbaren Betreuung des Gasbezugs haben sich die Verbandsgemeinde Diez, die Stadt Diez und die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Diez entschieden, den Gasbezug einheitlich zu vergeben. Die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften und Wirtschaftseinheiten sind in den Vergabeunterlagen bezeichnet. Versorgt werden sollen derzeit 44 SLP-Abnahmestellen mit einem Gesamtdurchschnittsbedarf von rund 2.214.412,60 kWh/a. Die Teilnehmer der Bündelausschreibung sind die Ortsgemeinden Altendiez, Aull, Birlenbach, Gückingen, Hambach, Holzheim, die Stadt Diez und die Verbandsgemeinde Diez. Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.
Es erfolgt keine aufgeteilte Vergabe nach Losen. Ausgeschrieben wird der Gasbezug in einem Los. Innerhalb des Loses der Verbandsgemeinde werden die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde, der Stadt Diez und der Verbandsgemeinde angehöriger Ortsgemeinden und ggf. Einrichtungen als Vergabeeinheiten geführt, mit denen dann gesonderte, gleichlautende Gasliefer- und Bezugsverträge abgeschlossen werden.
Preis der Leistung
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
Nachweis, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren anhängig ist, oder sich der Bewerber in der Liquidation befindet.
Nachweis des Bieters, dass der Bieter selbst oder eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, gegen die in § 123 GWB genannten Straftatbestände verstoßen hat.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Jahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung: - 2 Referenzen vergleichbarer Lieferverträge, die in den letzten 3 Geschäftsjahren abgeschlossen wurden, die allein oder in Summe, soweit sich eine Gruppe von Auftraggebern im Rahmen der Beschaffung zusammengeschlossen hat, mindestens 50 % des Auftragsvolumens der ausgeschriebenen Leistung hat. Zu machen sind folgende Angaben: Ansprechpartner, Kurzbeschreibung des Auftrags, Auftragssumme, Ausführungszeit.
1. Der Nachweis der Zuverlässigkeit kann durch die Abgabe einer Eigenerklärung entsprechend der Datei "Eigenerklärung zur Eignung" geführt werden. Zulässig ist der Nachweis der Eignung durch die Abgabe der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE), die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht. Ist der Bieter in die Liste der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur gemäß § 5 EnWG eingetragen, ist dies anzuzeigen.
2. Eigenerklärung zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen (Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)
Mindestanforderung:Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3,0 Millionen EUR und Sach- und Vermögenschäden mindestens 1,0 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung nachzuweisen. Der Nachweis ist spätestens auf Anfordern der vergebenen Stelle zu führen, verbunden mit der Mitteilung, dass das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.
Erklärung des Bieters zum Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Kapazitäten anderer Unternehmer bedienen, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zu machen.
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Der Bieter hat seine Eignung nachzuweisen. Hierfür kann er die den Unterlagen beigefügte Datei "Eigenerklärung zur Eignung" verwenden oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Eintragung in die Liste der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur gemäß § 5 EnWG ist anzuzeigen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen oder setzt er diese als Nachunternehmer ein, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zu machen.