Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO-Welterbe beschlossen.Infolge haben die Vereinigten Domstifter entsprechend der touristischen Ziele, im Einvernehmen mit allen Beteiligten, beschlossen, ein Welterbeempfangs- und Informationszentrum in Domplatz 1 zu etablieren. Dafür soll der gesamte Gebäudekomplex mit hofseitiger Gartenanlage umfassend saniert und ausgebaut werden. Dies beinhaltet u.a. umfangreiche statische Ertüchtigungen, Umgestaltung der Innenräume für Informationsangebote und Ausstellungen, Dachneueindeckung und Fassadensanierung.Der Zwischenbau Domkirchner wird, unter Erhalt der Westfassade, komplett neu errichtet und an der östlichen Hofseite soll ein Lapidarium installiert werden.Bei der Bischofskurie Domplatz 1 handelt es sich um hochwertige Denkmalsubstanz in der Kernzone des Welterbes.
Los 18 Glastrennwände: Die Glastrennwände umfassen 3 Elemente mit ca. 27qm Wandfläche, darunter 2 Türen. Die oberen Anschlüsse sind nicht horizontal, sondern passend zu den Deckenbalken schräg auszuführen.
Los 27 textile Ausstattung: Liefern und verlegen eines textilen Bodenbelags. Liefern und Montage eines textilen Vorhangs.
wirtschaftlichste Angebot
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf derFrist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Keine
GlastrennwändeBodenbelagsarbeiten
Einhaltung Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt (TVergG LSA):
Der Auftrag wird nur an ein Unternehmen vergeben, dass sich schriftlich verpflichtet ihren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung die Arbeitsbedingungen ein-schließlich des Mindeststundenentgelts entsprechend § 11 des TVerG LSA zu gewähren.
Die Vergabestelle wird den Bestbieter vor Zuschlagerteilung, entsprechend § 8 des TVergG LSA, auffordern, die notwendigen Erklärungen und Nachweise innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen.
Einhaltung § 13 ILO Kernarbeitsnormen:Das beauftragte Unternehmen wird auf die Einhaltung des § 13 des TVergG LSA hingewiesen.